EU leitet Antisubventionsverfahren ein
Ende Dezember des vorigen Jahres wurde ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Stahlerzeugnissen mit organischem Überzug der Tarifnummer ex 7210, ex 7212, ex 7225 und ex 7226 mit Ursprung in China eingeleitet.
Anfang Jänner d. J. ging von Eurofer nun auch ein Antrag auf Einleitung eines Antisubventionsverfahrens ein. Dem Antragsteller zufolge kommen die Hersteller in China in den Genuss einer Reihe von staatlichen Subventionen (zB Befreiung von der Einkommensteuer und sonstiger direkter Steuern, Steuerbefreiung für Dividendenausschüttung, etc.). Aus der vom Antragsteller vorgelegten Information geht hervor, dass die Menge und die Preise der eingeführten untersuchten Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen, das Preisniveau und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse sowie die Finanz- und Beschäftigungssituation im Wirtschaftszweig der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.
Die Europäische Kommission gibt daher im Amtsblatt C 52 v. 22.2.2012 die Einleitung eines Antisubventionsverfahrens bekannt.
Interessierte Firmen, die sich offiziell an dem Verfahren beteiligen möchten, müssen innerhalb von 15 Tagen (ab dieser Bekanntmachung) Kontakt mit der Kommission aufnehmen und innerhalb von 37 Tagen (ebenfalls ab dieser Bekanntmachung) den ausgefüllten Fragebogen retournieren (GD Handel, Direktion H, Büro N105 04/092, B-1049 Brüssel, Fax +32 22981697, E-Mail: TRADE-OCS-SUBSIDY@ec.europa.eu).
Das Verfahren ist seitens der Kommission innerhalb von 13 Monaten abzuschließen (März 2013). Innerhalb von 9 Monaten können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden (November 2012).
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung:






