Nicht vergessen: Lkw- und Buslenker müssen einen Fahrerqualifizierungsnachweis erbringen
Im Bundesgesetzblatt Nr. II 139/2008 wurde die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - GWB veröffentlicht. Diese schreibt vor, dass Lkw- und Buslenker einen "Fahrerqualifizierungsnachweis" erbringen müssen.
Wer ist betroffen?
- Bereich Güterverkehr:
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern (Führerscheinklasse C, C1) Weiter ... - Bereich Personenverkehr:
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D) Weiter ...
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Transport und Verkehr
Mag. Josef Ölhafen
T 05 90 90 5-1257
E josef.oelhafen@wktirol.at
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