Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer

25.04.2012

Nicht vergessen: Lkw- und Buslenker müssen einen Fahrerqualifizierungsnachweis erbringen

   

Im Bundesgesetzblatt Nr. II 139/2008 wurde die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - GWB veröffentlicht. Diese schreibt vor, dass Lkw- und Buslenker einen "Fahrerqualifizierungsnachweis" erbringen müssen.

Wer ist betroffen?

  • Bereich Güterverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern (Führerscheinklasse C, C1) Weiter ...
  • Bereich Personenverkehr:
    Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D) Weiter ...

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Transport und Verkehr
Mag. Josef Ölhafen
T
05 90 90 5-1257
E josef.oelhafen@wktirol.at

mein.wko.at

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