Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru im Handelsausschuss des EU-Parlaments

14.03.2012
Gerhard Lackner

Suspendierungsklausel bei Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Arbeitsrecht gefordert

Der Handelsausschuss des europäischen Parlaments hat unter großem öffentlichen Interesse die Vor- und Nachteile, welche das Freihandelsabkommen der EU  mit Kolumbien und Peru mit sich bringt, diskutiert. In einer Vollversammlung des europäischen Parlaments im September sollen die EU-Abgeordneten dann darüber entscheiden, ob der Vetrag angenommen wird und somit in Kraft treten kann. Handelskommissar Karel de Gucht sagt der kolumbianischen Wirtschaft ein langfristiges Wachstumsplus von 1,3 % bei Abschluss des Vertrages voraus.

Die EU ist Kolumbiens zweitwichtigster Handelspartner nach den USA. Diese Position würde durch Abschluss des Vertrages noch weiter gestärkt werden. Auf Grund der Probleme im Bereich der Menschenrechte in Kolumbien, sowie wegen den schlechten Arbeitsbedingungen in Peru, drängt De Gucht darauf, eine Klausel hinzuzufügen, die der EU die Möglichkeit der einseitigen Suspendierung des Vetrages einräumt. Dieses Recht soll im Falle von schweren Verletzungen der Grundrechte oder der Gesetze des Arbeits- und Umweltschutzrechts eingeräumt werden.