Details zur Kurzparkzone

22.02.2013

Gebiet, Gültigkeitszeit und Höchstparkdauer

   

Inhalt:

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 Ausdehnung der Kurzparkzone:

  • In folgenden Bezirken wird es vorerst keine flächendeckende Kurzparkzone geben: 10, 11, 13, 18, 19, 21, 22 und 23.
    Im 18. Bezirk haben am 22.2.2013 bei einer 2. Bürgerbefragung 56% der Bürger und 60% der Betribe gegen die Einführung der Kurzparkzone gestimmt.
    Im 13. Bezirk wird das Ergebnis der Bürgerbefragung am 28.2.2013 vorliegen.
  • Nach bereits vorangegangener Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am 1. Oktober 2012 wurde, auf Wunsch der Bezirke 14, 16 und 17 die Kurzparkzone in diesen Bezirken mit 1. Jänner 2013 erneut ausgedehnt.

 

Änderungen seit 1. Jänner 2013: 

Neue Grenzen:

  • 14. Bezirk:  Hadikgasse, Deutschordenstraße, Keißlergasse, Bergmillergasse, Hüttelbergstraße, Freyenthurmgasse, Rosentalgasse, Dehnegasse, Sanatoriumstraße
  • 16. Bezirk:  Reizenpfenniggasse, Hansl-Schmid-Weg, Johann-Staud-Straße, Sayvoyenstraße
  • 17. Bezirk:  Eselstiege, Franz-Glaser-Gasse, Andergasse, Wallishausergasse, Pointengasse, Rudolf-Bärenhart-Gasse, Heuberggasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Waldegghofgasse, Ing.-Körner-Gasse, Leopold-Stockert-Platz im Zuge Ing.-Körner-Gasse, Julius-Berger-Gasse, Rosenweg, Dornbacher Straße, Neuwaldegger Straße bis Exelbergstraße, Höhenstraße von neuwaldegger Straße bis Artariastraße (inkl.) Antariastraße, Klampfelberggasse, Kreuzwiesengasse , Paul-Konrath-Gasse, Neuwaldegger Straße, Dornbacherstraße, Zwerngasse,Carl-Reichert-Gasse von Zwerngasse bis Stefan-Zweig-Platz, Himmelmutter Weg, Seemüllergasse, Alszeile bis Güpferlingstraße
  • 12. Bezirk: Wird derzeit nicht erweitert. Eine Evaluierung wird 2013 vorgenommen. 

KPZ 2013

Hochauflösend - ca. 900 kB

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Das aktuelle Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen:
Seit 1. Oktober 2012 gelten nachstehende Grenzen für die Kurzparkzone:

  • Der 12. Bezirk ausgenommen Hetzendorf, wird zur Kurzparkzone. Die Kurzparkzone liegt innerhalb der Bezirksgrenzen und den Straßenzüge Altmannsdorfer Straße, Dr. Boehringer-Gasse/Belghofergasse. Die Altmanndorfer Straße bzw. Dr. Boehringer-Gasse/Belghofergasse liegen außerhalb der Kurzparkzone.
    BewohnerInnen und Betriebe des gesamten 12. Bezirks können ein Parkpickerl für die bewirtschaftete Zone im 12. Bezirk erwerben.    Plan 12.Bez. (PDF ca.6.400 KB)
  • Der 15. Bezirk wird zur Gänze Kurzparkzone. Für die Stadthalle besteht eine gesonderte Regelung. Parkpickerl und Parkkarten für den 15. Bezirk gelten auch im 14. Bezirk und in den Überlappungsbereichen zum 16. Bezirk. BewohnerInnen und Betriebe des 15. Bezirks außerhalb des Bereichs Stadthalle können zwischen zwei Varianten wählen:  1) Parkpickerl für 90 Euro pro Jahr zzgl. Verwaltungsabgaben für den 15. Bezirk exklusive Bereich Stadthalle jedoch gültig für den 14. Bezirk und für die Überlappungsbereiche im 16. Bezirk.
    2) Parkpickerl für 120 Euro pro Jahr zzgl. Verwaltungsabgaben für den gesamten 15. Bezirk inklusive Bereich Stadthalle sowie im 14. Bezirk und den Überlappungsbereichen im 16. Bezirk.    Plan 15.Bez. (PDF ca.6.600 KB)                                                                              zum Menü

Höchstparkdauer:
In den 10 parkraumbewirtschafteten Innenbezirken (1 bis 9 und 20), beträgt die Höchstparkdauer zwei Stunden.  Die Kurzparkzone rund um die Stadthalle gilt Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr und an Samstag, Sonn,- und Feiertagen von 18 bis 22 Uhr. Die Höchstparkdauer ist zwei Stunden.
Die Kurzparkzone in den Außenbezirken (12, 14 bis 17; 15 ohne Stadthalle) gilt Montag bis Freitag (werktags), von 9 bis 19 Uhr gelten, mit einer maximalen Abstelldauer von drei Stunden. 

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Zeitablauf:
Die Kurzparkzonen in den Außenbezirken traten am 1.10.2012 in Kraft. Am 1.1.2013 wurde die bereits bestehenden Kurzparkzonen in den Bezirken 14, 16 und 17 erneut ausgedehnt.

 

Ausnahmen für Betriebe können bei der MA 65, für Bewohnerbeim jeweiligen Magistratischen Bezirksamt beantragt werden.

Bei der Antragstellung für Betriebe ist mit einem Bearbeitungszeitraum von mindestens drei Wochen zu rechnen.

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Was bedeutet eine flächendeckende Kurzparkzone (= Parkraumbewirtschaftung)?
Sämtliche Verkehrsflächen in den jeweiligen Bezirken sind Kurzparkzone. Dies bedeutet, dass auf allen Gassen und Straßen dieser Gebiete (egal ob es sich um einen legalen oder illegalen Stellplatz handelt!) im Zeitraum von Montag bis Freitag, werktags, von 9.00 bis 19.00/22.00 Uhr das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges gebührenpflichtig ist. Die Höchstparkdauer ist auf zwei bzw. drei Stunden eingeschränkt.

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Geschäftsstraßen:
Ausgenommen von der flächendeckenden Kurzparkzone sind die größeren Geschäftsstraßen, die eigene Kurzparkzonen sind, in denen auch weiterhin die Höchstparkdauer von eineinhalb Stunden sowie die durch Verkehrszeichen in den einzelnen Straßen gültigen Zeiten (meistens Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr und Samstag 8 bis 12 Uhr) gelten. Betriebs- und Bewohnerausnahmen gelten in diesen Straßen nicht!

Mit Stand 1.1.2013 gibt es folgende Geschäftsstraßen:
 

  • Alser Straße (8.,9.)
  • Aspernbrückengasse (2.)
  • Dornerplatz im Zuge Kalvarienberggasse - Hausnummern 3-7 (17.)
  • Erdbergstraße zwischen Apostelgasse und Lechnerstraße (3.)
  • Fasangasse zwischen Rennweg und Mohsgasse (3.)
  • Hernalser Hauptstraße zwischen Gürtel und Güpferlingstraße (17.)
  • Hormayrgasse zwischen Hernalser Hauptstraße und Blumengasse (17.)
  • Hütteldorfer Straße: Geschäftsstraßenregelung gilt zwischen 
               Schweglerstraße und Kendlerstraße (14.,15.)
               Matznergasse und Ameisbachzeile (14.)
               Mitisgasse und Linzer Straße (14.)
  • Jörgerstraße (17.)
  • Josefstädter Straße (8.)
  • Kalvarienberggasse zwischen Geblergasse und Antonigasse (17.)
  • Klosterneuburger Straße von Wallensteinstraße bis Gerhardusgasse (20.)
  • Landstraßer Hauptstraße von Vorderer Zollamtsstraße bis Juchgasse (3.)
  • Lerchenfelder Straße (7., 8.)
  • Linke und Rechte Wienzeile von Getreidemarkt bis Kettenbrückengasse - nur marktseitig (4.,6.)
  • Linzer Straße: Geschäftsstraßenregelung gilt zwischen 
                Johnstraße und Missindorfstraße (14.)
                Mitisgasse und Zehetnergasse auf Seite der geraden Hausnummern (14.)
                Zehetnergasse und Kefergasse (14.)
                Hausnummer 309 bis 325 - gegenüber der Einmündung der Hütteldorfer Straße (14.)
                Hausnummer 267 und gegenüber Rettichgasse (14.)
                Rettichgasse und Bergmillergasse (14.)
  • Mariahilfer Straße zwischen Getreidemarkt und Anschützgasse (6.,7.,15.)
  • Märzstraße zwischen Schweglerstraße und Huglgasse (15.)
  • Meidlinger Hauptstraße (12.)
  • Neubaugasse (7.)
  • Neulerchenfelder Straße (16.)
  • Niederhofstraße zwischen Meidlinger Hauptstraße und Aßmayerg. (12.)
  • Nisselgasse (14.)
  • Ottakringer Straße zwischen Gürtel und Weinheimergasse (16.,17.)
  • Praterstraße von Aspernbrückengasse bis Praterstern (2.)
  • Rauchgasse/Pohlgasse zwischen Ruckergasse und Vivenotgasse (12.)
  • Reinprechtsdorfer Straße (5.)
  • Sechshauser Straße zwischen Gürtel und Kellinggasse (15.)
  • Taborstraße von Oberer Donaustraße bis Heinestraße (2.)
  • Thaliastraße zwischen Gürtel und Montleartstraße (16.)
  • Tivoligasse/Reschgasse zwischen Ignazgasse und Tanbruckgasse (12.)
  • Wallensteinstraße von Brigittenauer Lände bis Wallensteinplatz (20.)
  • Wiedner Hauptstraße von Karlsplatz bis Johann-Strauß-Gasse (4.)

Die Geschäftsstraßenregelung wird im Laufe des Jahres 2013 erneut geändert werden! 

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Onlineratgeber zur Parkkarte in Wien:

Ausnahmen von dieser Form der Parkraumbewirtschaftung - somit die Bewilligung zum Dauerparken - sind grundsätzlich für Bewohner und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für Betriebe und Arbeitnehmer möglich. Mit dem Ratgeber erhält jeder Gewerbebetrieb oder Beschäftigte anhand einer genauen Abfrage der persönlichen Situation eine recht gute Einschätzung der Chancen auf eine Parkkarte. Er hilft, Probleme zu erkennen (ungeeignetes Auto, Zulassung am falschen Ort etc.) und gibt am Schluss einen Überblick zur weiteren Vorgangsweise.

wko.at/ratgeber/parkkarte

 


 

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Stadtplanung und Verkehrspolitik
T 01/514 50-1040
E verkehrspolitik@wkw.at 

mein.wko.at

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