Alle Fahrzeuge, die ab 1.7.2012 in Frankreich unterwegs sind, müssen mit einem Alkoholtestgerät ausgerüstet sein
Fast ein Drittel der Unfälle in Frankreich wird mit Alkohol in Verbindung gebracht. Deshalb hat die französische Regierung verordnet, dass ab 1.7.2012 alle Fahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind, mit einem Alkoholtestgerät ausgerüstet sein müssen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind.
Bestrafung wird ab 1.11.2012 vollzogen
Ab 1.11.2012 müssen Fahrzeuglenker, die bei Kontrollen keinen Alkotester vorweisen können, 11,- Euro Verwarngeld bezahlen. Die allgemeine Promillegrenze in Frankreich liegt bei 0,5.
Der Alkotest muss auf jeden Fall mit der Norm NF gekennzeichnet ist. Beim Kauf eines Alkoholtests sollte auf das Verfallsdatum (2 Jahre) geachtet werden. Auch ist es ratsam Discount Preise zu vermeiden.
Die Alkotests können in Frankreich bei folgenden Verkaufsstellen erworben werden:
- Hyper- und Supermärkte
- Autofachgeschäfte (Feu Vert, Norauto, Maxauto, ...)
- Tankstellen
- Apotheken
- im Internet unter http://www.direct-alcootest.com/produits.php,
http://www.acheter-ethylotest.fr/5-ethylotest-jetable- oder
http://www.ethylotest-obligatoire.org/boutique/ou-acheter-etylotest.
Zur Zeit sind allerdings noch nicht alle Verkaufspunkt mit diesen Produkten ausgestattet.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Transport und Verkehr
Mag. Josef Ölhafen
T 05 90 90 5-1257
E josef.oelhafen@wktirol.at
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