Neue EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren

14.01.2013

Festlegung von Energieeffizienzkriterien und Lärmgrenzwerten ab 2013

   

Eine neue Durchführungsverordnung zur EU-Ökodesign-Richtlinie legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren fest. Sie gilt für Raumklimageräte mit einer Nennleistung bis 12 kW und für Komfortventilatoren mit einer Leistungsaufnahme für den Ventilator bis 125 W. Komfortventilatoren sind Geräte, die durch einen Luftstrom auf den Körper von Personen Kühlkomfort verschaffen. Die Verordnung betrifft Unternehmen, die solche Geräte herstellen oder aus Nicht-EU-Staaten importieren.

Raumklimageräte müssen beim Inverkehrbringen ab 1. Jänner 2013 Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Bei der Verwendung von Kältemitteln mit geringem Treibhauspotenzial (GWP unter 150) darf die Energieeffizienz etwas geringer sein als bei Kältemitteln mit größerem Treibhauspotenzial. Auch die Leistungsaufnahme im ausgeschalteten Zustand bzw. im Bereitschaftszustand ist limitiert. Ferner gibt es Grenzwerte die Schallemissionen der Geräte. Ab 1. Jänner 2014 gelten strengere Anforderungen.

Die Verordnung enthält zur Information auch Werte für die Energieeffizienz, die Raumklimageräte derzeit in der Praxis mit bester Technologie erreichen können.

Für Komfortventilatoren gelten ab 1. Jänner 2013 Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand. Auch diese Anforderungen werden ab 1. Jänner 2014 verschärft.

Die Verordnung beschreibt die Methoden zur Messung und Berechnung der Leistungsdaten. Sie legt auch Details für die Produktinformation ab 1. Jänner 2013 fest.

Die Erfüllung der Anforderung ist durch eine CE-Kennzeichnung zu dokumentieren. Als Verfahren für die Konformitätsbewertung kommt eine interne Entwurfskontrolle oder ein Managementsystem in Frage.

Die EU-Verordnung Nr. 206/2012 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren wurde am 10. März 2012 kundgemacht. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2013. Weitere Informationen zur Ökodesign-Richtlinie finden Sie auch auf wko.at.
 

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Dieses Dokument wurde erstellt von Umweltservice (Wirtschaftskammer Oberösterreich).

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