Frankreich: Länderinformationen Verkehr

03.04.2012
Gerhard Amann

Ansprechpartner, Mauten, LKW-Fahrverbote, Verkehrs-Infos

   

Verkehrs-Infos
 

Ansprechpartner für Frankreich

 


Mauten in Frankreich

 


Autobusverkehr


LKW-Fahrverbote in Frankreich

Allgemeines Fahrverbot auf dem gesamten französischen Straßennetz für LKW

  • Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht
  • Zeit: von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22.00 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22.00 Uhr
  • Strecken: auf dem gesamten französischen Straßennetz

Paris-Großraum (l'Ile de France) - erweitertes SonderfahrverbotHinweise:

  • "France entière" bedeutet "ganz Frankreich"
  • "Réseau spécifique Ile-de-France" bedeutet "Großraum Paris."
  • Die Île-de-France ist eine Region mit insgesamt 8 Departements ("Ballungsraum    Paris"). Sie gliedert sich in die Stadt Paris und die Départements Essonne, Hauts-de-Seine, Seine-et-Marne, Seine-Saint-Denis, Val-d'Oise, Val-de-Marne und Yvelines.
  • Paris/Province bedeutet vom Großraum Paris abgehend, z. B. Rückfahrt in Richtung Österreich
  • Province/Paris bedeutet Fahrt in den Großraum Paris
  • Marchandises dangereuses et non dangereuses > 7,5 tonnes bedeutet Gefahrgüter und andere Güter (Nicht-Gefahrgüter) mit LKW über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht

Frankreich-Italien: Tunnelregelungen zwischen
Rhone-Alpes/Auvergne - Mont-Blanc, Frejus etc.

 

  • Montblanc-Tunnel (deutsch) - Tarife, Infos (links oben "Benutzerinfo" anklicken)
  • Frejus-Tunnel - Maurienne (in englischer Sprache)
    Hinweis: PL = poids lourds = Schwerfahrzeuge = LKW über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht

Der Personen- und Güterverkehr ist im Wesentlichen liberalisiert

EU-Lizenz

  • Omnibusse und LKW im gewerblichen Güterverkehr ("Frächter") benötigen eine blaue EU-Lizenz, die beim Amt der Landesregierung erhältlich und jeweils 5 Jahre lang gültig ist.
  • LKW, die im Werkverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie eingesetzt sind, benötigen i. d. R. lediglich die entsprechende Werkverkehrs-Eintragung in der Zulassung.

Beförderungsdokumente 

  • Omnibusse: grünes EU-Fahrtenheft, zumindest ein Fahrtenblatt - dieses muss unbedingt vor der Abfahrt ausgefüllt werden.
  • Gewerblicher Güterverkehr (Frächter): CMR-Frachtbrief
  • Werkverkehr: Lieferscheine oder andere Beförderungsnachweise