Neue EU-Grenzwerte ab 30.6.2013 und 1.1.2017
Eine Änderung der EU-Detergenzien-Verordnung begrenzt den Gesamtphosphorgehalt in Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln, die für Verbraucher bestimmt sind. Das betrifft Unternehmen, die solche Produkte herstellen bzw. in Verkehr bringen.
Der Grenzwert für Waschmittel beträgt 0,5 g je Standarddosierung und gilt ab 30. Juni 2013. Der Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel beträgt 0,3 g je Standarddosierung und gilt ab 01. Jänner 2017.
Bei Maschinengeschirrspülmitteln, die für Verbraucher bestimmt sind, ist künftig auf der Verpackung auch die Standarddosierung anzugeben.
Darüber hinaus enthält die aktuelle Änderung der EU-Detergenzien-Verordnung noch weitere Klarstellungen und Änderungen bei internen Vorschriften für die EU-Kommission bzw. die Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 tritt am 19. April 2012 in Kraft.
Bei Interesse können Sie den vollständigen Text der Änderung der EU-Detergenzien-Verordnung hier abrufen.
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