Rechtliche Grundlinien
Ziel der Bestimmungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist, dass eine uneingeschränkte Nutzung von Objekten, Gütern und Dienstleistungen durch alle Menschen gewährleistet wird. Hindernisse wie etwa Stufen oder zu geringe Türbreiten können nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Diskriminierung darstellen und im schlimmsten Fall Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schreibt etwa vor, dass Neubauten, Zu- und Umbauten generell barrierefrei ausgeführt werden müssen. Für Bauwerke, für die die Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erteilt wurde, gilt, dass sämtliche Barrieren möglichst bald nach diesem Datum abzubauen sind. Dabei sieht das Gesetz Übergangsbestimmungen bis zu 10 Jahren vor. Bis zum 01.01.2013 müssen Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet sein, wenn der finanzielle Aufwand zwischen 3.000 und 5.000 Euro beträgt. Ist der finanzielle Aufwand zur barrierefreien Umgestaltung geringer, musste diese bereits vor dem 01.01.2010 vorgenommen werden. Die Gesetzesgrundlage lässt jedoch Interpretationsspielraum bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit. So ist bei der Beurteilung von Barrieren stets die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Maßnahme zu beachten, um Betriebe bei Umbauten nicht mit unzumutbaren Kosten zu belasten.
Im Folgenden haben wir für Sie eine Checkliste mit Tipps erstellt, die den Weg zu einem barrierefreien Ladengeschäft erleichtern soll.
Der Eingangsbereich
- Wenn der Eingang zu Ihrem Geschäft nicht ebenerdig ist, haben Sie die Möglichkeit, eine transportable (mobile) Rampe an die Stufe(n) anzulegen. Die Rampe sollte aus rutschhemmendem Material bestehen und Radabweiser (verhindern ein Abrutschen von der Rampe an den Seiten) haben. Markieren Sie, wenn möglich, auch den Beginn und das Ende der Rampe farbig, damit sehbehinderte Menschen die Rampe besser wahrnehmen können. Achten Sie darauf, dass die Rampe nicht zu steil ist, damit Rollstuhlfahrer die Rampe auch ohne Hilfe benutzen können.
- Wenn Sie keine Rampe anbringen können oder dürfen oder Ihre Rampe im Geschäft haben und nach Bedarf anlegen, sollten Sie eine Klingel außen anbringen. Damit kann sich ein Rollstuhlfahrer, eine Person mit einem Kinderwagen oder eine andere hilfsbedürftige Person bemerkbar machen. Die Klingel sollte in ca. 85 cm Höhe angebracht werden und mit dem Rollstuhl- bzw. auch Kinderwagen- Symbol kenntlich gemacht werden.
- Stufen zum Geschäftslokal, aber auch im Geschäft sollten kontrastreich markiert sein. Die erste und die letzte Stufe sind zu kennzeichnen. Der Markierungsstreifen sollte ca. 5 cm breit sein und über die gesamte Breite der Stufe verlaufen. Als Farbe bietet sich weiße Betonfarbe an.
- Ist der Eingang zu Ihrem Geschäft nicht ebenerdig, ist darauf zu achten, dass ein Handlauf vorhanden ist. Er bietet Sicherheit und erleichtert älteren Menschen das Hinaufsteigen von Stufen. Der Handlauf sollte rund sein und nicht kantig.
- Ist die Eingangstür zu Ihrem Geschäft eine Glastür, sollte diese kontrastreich gekennzeichnet werden, damit auch Menschen mit Sehbehinderung die Tür wahrnehmen können. Ist der Raum dahinter beleuchtet, kann es sein, dass Sehbehinderte die Glastür nicht erkennen. Die Kennzeichnung als Glastür kann mit einem Hinweisschild (z.B. Öffnungszeiten) in Sichthöhe erfolgen.
- Der gesamte Eingangsbereich sollte gut ausgeleuchtet sein, damit dieser auch von sehbehinderten Menschen wahrgenommen wird. Gleiches gilt für einen separaten Ausgang.
- Im Inneren des Geschäftes sollte sich die Tür farblich von der sie umgebenden Wand abheben. Dieser Kontrast dient dazu, dass sehbehinderte Menschen den Ausgang schneller erkennen. Eine weiße Tür ist von einer weißen Wand nur schwer zu unterscheiden.
Der Innenbereich
- Der Innenraum des Geschäfts sollte gut beleuchtet sein. Dies ist nicht nur für sehbehinderte Menschen hilfreich, sondern beeinflusst die Gesamtdarstellung des Geschäftslokals positiv.
- Im Geschäft sollte sich eine Sitzgelegenheit befinden. Bereits ein im Geschäft befindlicher Klappstuhl kann hilfreich sein. Gerade ältere Kunden nutzen gern Sitzmöglichkeiten für kurze Pausen.
- Wenn Sie Waren in Regalen präsentieren, sollten Sie darauf achten, dass die Regale nicht zu hoch sind. Rollstuhlfahrer, aber auch kleinere Personen, haben Schwierigkeiten, zu hoch gelagerte Waren zu erreichen.
- Können Sie auf hohe Regalwände nicht verzichten, so ist es sinnvoll einen Tritt vor den Regalen anzubringen. Dieser ermöglicht Menschen mit geringer Körpergröße problemlos, Produkte aus der oberen Regalreihe zu entnehmen. Rollstuhlfahrern sollte das Personal Hilfestellung leisten.
- Achten Sie darauf, dass die Beschriftung der Preisschilder in Ihrem Geschäft nicht zu klein ist. Weisen die Preisschilder zusätzlich noch eine schlechte Farbgestaltung auf, ist es fast unmöglich, die Angaben auf den Etiketten zu erkennen. Die Beschriftung der Preisschilder sollte also möglichst groß und kontrastreich sein. Wenn sich in Ihrem Geschäftslokal Hinweise in Schriftform (Angebote, Informationen u. ä.) befinden, dann sollten Sie diese möglichst einfach halten. Menschen mit Leseschwierigkeiten könnten sonst Probleme haben, diese Hinweise zu verstehen.
- Eine weitere Möglichkeit für Menschen mit Sehbehinderung, sich in Ihrem Geschäft zurecht zu finden, sind Orientierungshilfen auf dem Boden. Dies können z. B. farbige Streifen sein, die den Weg zur Kasse und zum Ausgang weisen.
- Verfügt Ihr Geschäft über einen Tresen, ist es wünschenswert, wenn dieser rollstuhlgeeignet ist, d.h. dass ein Teil des Tresens nicht zu hoch ist und Rollstuhlfahrern eine „Unterfahrungsmöglichkeit“ bietet.
- Achten Sie darauf, dass der Kassenbereich und die Gänge im Geschäft nicht durch Aufsteller oder sonstige Hindernisse versperrt sind.
- Ihr Geschäftslokal sollte über ausreichend große Bewegungsflächen verfügen. Somit ist für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen das Wenden im Geschäft möglich.
- Werden in Ihrem Geschäft Textilien verkauft, ist die Schaffung großer Umkleidekabinen wünschenswert. Damit wird deren Benutzung auch für Rollstuhlfahrer möglich. Die weitere Kundschaft wäre für diese Veränderung ebenfalls dankbar.
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