Finanzminister präsentiert Änderungen bei diversen Steuern

   

 

Am 16.3. wurde das indische Staatsbudget 2012-13 vom Finanzminister präsentiert. Wie erwartet fanden keine großen Reformen statt; das Budget konzentrierte sich anstelle weitläufiger Wirtschaftsreform-Punkte auf Steueraspekte.
 
 
Änderungen bei der Indirekten Besteuerung:
 
* Die Produktions- und die Dienstleistungssteuer werden von 10% auf 12% angehoben
* Für die Dienstleistungssteuer soll der sog. „negative list approach“ angewendet werden: nunmehr wird diese Steuer auf alle Dienstleistungen erhoben, mit Ausnahme einiger gelisteter Dienstleistungen.
 
Direkte Besteuerungsvorschläge
 
* Körperschaftssteuersätze bleiben gleich.
 
* Nicht-ansässige Unterhaltungsanbieter (Theater, Radio, TV Künstler und Musikanten) werden für Vorstellungen in Indien mit 20% auf Bruttobasis besteuert.
 
* Der Steuersatz für nichtansässige Sportler und Sportvereine wurde von 10% auf 20% auf Bruttobasis erhöht.
 
* Persönliche Einkommenssteuersätze wurden folgendermaßen revidiert:
                  
 
                   Bis Rs. 200,000                                NIL
                   Von Rs. 200,001 bis 500,000          10%
                   Von Rs. 500,001 bis 1,000,000       20%
                   Ab Rs. 1,000,001                             30%
 
* Ansässige Personen müssen zwingend eine Steuererklärung für Vermögen (inklusive Finanzvermögen) außerhalb von Indien bzw. für Auslandskonten, für welche sie zeichnungsberechtigt sind, abgeben.
 
* Rückwirkende Gesetzesänderungen: Verkäufe von indischen Gesellschafts-Anteilen zwischen zwei in Indien nicht-ansässigen Firmen sind auch in Indien steuerpflichtig. Diese Änderungen sind rückwirkend seit 1962 gültig (Ursache dieser Klarstellung war der Steuer-Disput im Vodafone-Fall)
 
* Lizenzgebühren gemäß indischem Steuerrecht werden rückwirkend seit 1976 – erweitert. Dementsprechend unterliegen Zahlungen für Softwarelizenzen, Bandbreitengebühren etc. einer Quellensteuer.
 
Wichtige Gesetzesvorschlage:
 
* Die Investitionsmöglichkeit von ausländischen Luftlinien in den lokalen Luftverkehr wird in Betracht gezogen.