Hier finden Sie die Höhe der Nächtigungstaxen für das Jahr 2012
Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Nächtigungstaxen für das Jahr 2012 im NÖ Tourismusgesetz 2010 wie folgt
festgelegt wurden:
Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt für Gemeinden folgender Ortsklassen pro Person und Nächtigung:
• € 2,20 in Gemeinden der Ortsklasse I – Kurorte
• € 1,50 in Gemeinden der Ortsklasse I
• € 1,30 in Gemeinden der Ortsklasse II – Kurorte (neu)
• € 1,00 in Gemeinden der Ortsklasse II
• € 0,50 in Gemeinden der Ortsklasse III
Gemeinschaftliche Landesabgabe – Ertragsaufteilung:
35 % Gemeinden, 65 % Land NÖ
Ab 2013 wird die Nächtigungstaxe entsprechend der Inflationsrate indexiert.
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