vermehrte Prüfung der Vorschriften
Die Lebensmittelinspektoren werden nächstes Jahr vermehrt die Vorschriften für die „Bio Kennzeichnung“ in der Gastronomie prüfen. Wir erlauben uns daher die wichtigsten Punkte noch einmal in Erinnerung zu rufen. Seit 1. Juli 2009 müssen alle, die in Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie „Bio“ ausloben bzw. mit der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln werben, von einer unabhängigen Kontrollstelle zertifiziert werden.
Hintergrund dieser aufgrund der EU-Bio-Verordnung erlassenen Regelung ist der Konsumentenschutz. Gäste sollen darauf vertrauen können, dass wenn sie Bio- Gerichte bestellen, sie auch tatsächlich Bio-Qualität erhalten. Jedes Unternehmen der Gastronomie und Hotellerie, das sein Angebot als Bioangebot bewirbt, muss eine unabhängige Biokontrollstelle für Beratung und die Bio-Zertifizierung auswählen. Es ist weder die Menge noch die Häufigkeit des Bio-Einsatzes für die Bio-Zertifizierung ausschlaggebend.
Das Bio-Zertifikat gilt in der Großküche bzw. in der Gastronomie wie beim Biobauern jeweils für ein Jahr. Neben der jährlichen vollständigen Besichtigung des Betriebes, kann die Kontrollstelle unangekündigte Inspektionsbesichtigungen durchführen. Kontrolliert
werden die Herkunft der Erzeugnisse und die Verarbeitungsprozesse, z.B. dass die zu verarbeitenden biologischen Rohstoffe nicht mit konventionellen vermischt oder gemeinsam gelagert werden. Außerdem müssen Gastronomen Aufzeichnungen führen. So hat zur Mengen- und Herkunftskontrolle über An- und Verkäufe von Lebensmitteln bzw. Speisen Buch geführt zu werden.
Eine Liste der Bio-Kontrollstellen kann im Büro der Fachgruppen unter Telefon
02742/851-19610 angefordert werden.
Möglichkeiten der Auslobung
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeitender Auslobung:
Auslobung als Bio-Gericht
Ein Gericht kann als Bio-Gericht bezeichnet werden, wenn sämtliche
Rohstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs aus biologischer Landwirtschaft stammen. Biohinweis in der Überschrift (z.B. Unsere Bio-Gerichte), dann müssen alle darunter aufgelisteten Gerichte den genannten Anforderungen entsprechen. Biohinweis direkt in der Bezeichnung des Gerichtes (z.B. Bio-Rinderbraten), dann muss das Gericht inklusive Beilagen biologischen Ursprungs sein.
Auslobung von Bio-Zutaten
Die meisten Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie entscheiden sich für die Bio-Zutatenvariante. Eine konventionelle Zutat wird zur Gänze bei allen Gerichten durch eine Bio-Zutat ersetzt. Allgemeine Auslobung von bestimmten Rohstoffen – z.B. alle Kartoffeln stammen aus biologischem Anbau Auslobung direkt beim Gericht – z.B.Vanilleeis mit Bio-Erdbeeren.
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