Vieles wurde für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinbetriebe schon in Sachen sozialer Absicherung erreicht, einige Punkte sind jedoch noch verbesserungswürdig.
Vieles wurde für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinbetriebe schon in Sachen sozialer Absicherung erreicht, einige Punkte sind jedoch noch verbesserungswürdig. Die Wirtschaftskammer bleibt am Ball und setzt sich aktiv für weitere Nachbesserungen ein.
„Sollte es einmal hart auf hart kommen, darf kein Unternehmen – und sei es noch so klein – im Regen stehen. Gerade für EPU ist eine engmaschige soziale Absicherung wichtig“, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Deshalb werde sich die Wirtschaftskammer - trotz der jüngsten Kürzungen, die die beiden vergangenen Sparpakete gebracht haben - weiter für den Ausbau der sozialen Absicherung von Klein- und Kleinstbetrieben einsetzen. „Wir wollen keine speziellen Vorteile für Betriebe, aber auch keine Benachteiligungen“.
„Die SVA hat die Beiträge für Selbstständige mit geringen Einkünften innerhalb von zehn Jahren um 30 Prozent gesenkt und dabei dennoch ihre Leistungen ausgebaut. Gleichzeitig haben EPU im Vergleich zu unselbstständig Beschäftigten nach wie vor mit Diskriminierungen zu kämpfen“. Beispielsweise erhalten sie bei krankheitsbedingten Ausfällen kein Krankengeld und es gibt einseitige Benachteiligungen beim Bezug von Wochen- und Kinderbetreuungsgeld.
Forderungsprogramm der Wirtschaft
Die Wirtschaftskammer hat ihre Forderungen in ein 4-Punkte-Programm gegossen: Diskriminierung gegenüber unselbstständig Beschäftigten stoppen – EPU entlasten – flexibilisieren – Info-Angebot ausweiten (Eckpunkte siehe Kasten). Diese Forderungen wird die WKÖ in die aktuellen politischen Verhandlungen über ein Maßnahmenpaket für EPU und Kleinstunternehmen einbringen. WKV-Präsident Manfred Rein: „Es liegt vor allem am Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass diese auch in schwierigen Zeiten abgesichert sind“. Um dabei punktgenau die Bedürfnisse der EPU und KMU abdecken zu können, startet die SVA eine Urbefragung unter ihren Versicherten, die Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen.
Realisierte Verbesserungen
- Selbstständige arbeitslosenversichert: beitragsfreie und unbefristete Mitnahme von Ansprüchen aus einer vorgelagerten unselbstständigen Tätigkeit. Damit sind rund 90% aller Unternehmer kostenlos arbeitslosenversichert.
- Steuerl. Begünstigung analog 13./14. Gehalt.
- Die Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung (KV) von 2002 (1045,63 Euro) auf 2003 (551,76 Euro) brachte eine Reduktion der KV-Beiträge für Beitragszahler mit Einkünften unter der Mindestbeitragsgrundlage von 93,06 auf 49,11 Euro monatlich.
- Schrittweise Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG bis 2015 –Die weitere Absenkung durch Stabilitätsgesetz mit 2012 gestoppt, ein endgültiges Einfrieren konnte von der WKÖ aber verhindert werden.
- Vereinfachungen bei der Beitragsvorschreibung: keine unterjährigen Beitragsnachforderungen mehr, sofortige Herabsetzung der Beitragsgrundlage bei Umsatzrückgängen.
- Harmonisierung des KV-Beitragssatzes mit den Unselbstständigen (per 2008): Reduktion von 9,1 auf 7,65%.
- Einführung der Selbstständigenvorsorge nach dem Modell „Abfertigung neu“.
- Höhere Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit: kostenloser Betriebshelfer oder Zuschüsse zu den Kosten eines Betriebshelfers. Zudem Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung durch die Herabsetzung des Beitragssatzes 2007 von 4,5% auf 2,5%. Einrichtung eines Unterstützungsfonds für unverschuldet in Notlage geratene Unternehmer.
- Zuschüsse bei Einstellung eines Mitarbeiters
Forderungen der Wirtschaftskammer
Diskriminierung stoppen
- Wochengeld von Unternehmerinnen auf das Niveau des durchschnittlichen Wochengeldes von Arbeitnehmerinnen heben, das entspricht einer Erhöhung auf 50 Euro pro Tag.
- Mehr Rechtssicherheit für den Selbstständigenstatus durch eine unabhängige Schlichtungsstelle beziehungsweise gesetzliche Richtlinien. Derzeit entscheidet die Gebietskrankenkasse über die Zuordnung von Versicherten.
- Weitere Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung an die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer.
- Unterstützung bei Krankheit: Nach sechs Wochen sollen Selbstständige eine mit Arbeitnehmern vergleichbare finanzielle Unterstützung durch die AUVA erhalten. Dazu gibt es bereits eine prinzipielle Einigung in der Bundesregierung, Details werden bis zum Sommer ausgearbeitet.
EPU entlasten
- Verzugszinsen bei Beitragsrückständen senken.
- Steuerliche Absetzbarkeit für Büro bzw. Arbeitsplatz im eigenen Wohnungsverband ausbauen.
Flexibilisieren und vereinfachen
- Kleinstunternehmerregelung erweitern.
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung flexibler und attraktiver machen.
- Steuererklärungen deutlich vereinfachen.
Info-Angebot ausweiten
- Informationsoffensive der SVA über Möglichkeiten zur Beitragsreduktion beziehungsweise über Unterstützungen und Selbstbehaltsbefreiungen.
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