Zahlungen an ausländische Leistungserbringer. Präsentation der Veranstaltung vom 7.5.
Leistungen ausländischer Unternehmensberater, die Lizenzierung von Rechten durch Ausländer, grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellung uvm. haben eines gemeinsam: sie unterliegen einem Steuerabzug beim österreichischen Leistungsempfänger und sind vermehrt Schwerpunktthema bei Betriebsprüfungen. Ein „vergessener“ Steuerabzug kann aufgrund der haftungsrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Folgen teuer werden. Wir informieren Sie über typische Sachverhalte, bei denen eine Abzugsteuerverpflichtung besteht und über Gestaltungsmöglichkeiten zu deren Vermeidung.
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: