BGBl. II 120/2012
Die Abgasklassen-Kennzeichnungs-VO gemäß IG-L wurde am 6. April 2012 kundgemacht, tritt aber erst mit 1. September 2012 in Kraft. Sie bezweckt die einheitliche Kfz-Kennzeichnung in Umweltzonen. Die Kennzeichnung erfolgt auf freiwilliger Basis; sie ist nur für den Fall relevant, dass in einer Verordnung eines Landeshauptmanns Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen (Fahrverboten) an EURO-Abgasklassen gekoppelt sind und ein Kfz im örtlichen Geltungsbereich einer Umweltzone betrieben werden soll.
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