Reformbedarf bei Naturschutzverfahren in der Steiermark

01.05.2012
Rechtsservice 0316/601-601

Unternehmen klagen über Doppelgleisigkeiten und aufwändige Gutachten

Unternehmer klagen beim Steiermärkischen Naturschutzgesetz über Doppelgleisigkeiten und lang dauernde Verfahren. Es ist höchste Zeit für eine Reform.

 
Aufwändige Gutachten im Bereich der Naturschutzverfahren kosten den steirischen Unternehmern viel Zeit und Geld. Im schlimmsten Fall werden dadurch Investitionen sogar verhindert. Eine wesentliche Forderung der Wirtschaftskammer Steiermark ist es daher, Naturschutzverfahren gleichzeitig mit den bau- und gewerberechtlichen Verfahren durchzuführen. Weiters sollen auch die Naturschutzbeauftragten an den Projektsprechtagen der Bezirksverwaltungsbehörden – die sich bereits sehr bewährt haben – teilnehmen.
 

Bei den im Steiermärkischen Naturschutzgesetz verankerten Regelungen der Landschaftsschutzgebiete gibt es Doppel- und sogar Dreifachgleisigkeiten. So werden etwa Bodenentnahmen nach dem Mineralrohstoffgesetz genehmigt und zuvor in einem aufwändigen Raumordnungsverfahren die möglichen Entnahmebereiche ausgewiesen. Auch bei der Errichtung von Appartementhäusern und Feriendörfern werden sowohl Naturschutz- als auch Raumordnungsgesetz angewandt.