Unternehmen klagen über Doppelgleisigkeiten und aufwändige Gutachten
Unternehmer klagen beim Steiermärkischen Naturschutzgesetz über Doppelgleisigkeiten und lang dauernde Verfahren. Es ist höchste Zeit für eine Reform.
Bei den im Steiermärkischen Naturschutzgesetz verankerten Regelungen der Landschaftsschutzgebiete gibt es Doppel- und sogar Dreifachgleisigkeiten. So werden etwa Bodenentnahmen nach dem Mineralrohstoffgesetz genehmigt und zuvor in einem aufwändigen Raumordnungsverfahren die möglichen Entnahmebereiche ausgewiesen. Auch bei der Errichtung von Appartementhäusern und Feriendörfern werden sowohl Naturschutz- als auch Raumordnungsgesetz angewandt.
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