Kollektivvertragsverhandlungen in der Gastronomie/Hotellerie erneut abgebrochen

25.05.2012

Derzeit nicht absehbar, wann bzw. in welcher Höhe ein Lohn-/Gehaltsabschluss erfolgen wird.

   

 

Auch die vierte Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde am 24.5.2012 zwischen den Fachverbänden Gastronomie/Hotellerie und den Gewerkschaften GPA/vida brachte kein Ergebnis. Ein neuer Verhandlungstermin wird voraussichtlich erst im Juli stattfinden. Bis zu einem neuen Lohn- bzw. Gehaltsabschluss bleiben die bisherigen KV-Sätze weiter aufrecht. Ob es dabei zu einem rückwirkenden Inkrafttreten (Aufrollen) der neuen Löhne bzw. Gehälter kommen wird, wird vom jeweiligen Verhandlungsergebnis abhängen.
 
Unternehmer, die ihren Mitarbeitern bereits vor Abschluss des neuen Kollektivvertrages auf freiwilliger Basis Erhöhungen gewähren wollen, sollten dies nur gegen ausdrückliche schriftliche Bestätigung tun, wonach die freiwillige Anhebung eine Vorwegnahme der im Jahr 2012 zu erwartenden Lohn- bzw. Gehaltssätze darstellt und auf diese voll angerechnet wird.Wir geben jedoch zu bedenken, dass vorzeitig gewährte Lohn- und Gehaltserhöhungen im Fall von Abweichungen mit dem späteren Lohn- und Gehaltsabschluss jedenfalls auch aufzurollen sind, was mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden ist.
 
Die nachfolgende Formulierung sollte daher lediglich eine Hilfestellung zur Absicherung von Betrieben sein, deren Mitarbeiter bereits jetzt auf Lohn-/Gehaltsanpassungen drängen:
 
Vereinbarung
 
1. Herr/Frau …. erhält am 1.5.2012 eine Lohn-/Gehaltserhöhung von Euro …. brutto. Der neue Lohn/das neue Gehalt beträgt somit ab 1.5.2012 Euro ….. brutto.
 
2. Diese Lohn-/Gehaltserhöhung wird auf jede kollektivvertraglich vereinbarte Erhöhung der Löhne bzw. Gehälter angerechnet, die im Zeitraum zwischen 1.5.2012 und 30.4.2013 in Geltung tritt.
 
Unterschriften

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Dieses Dokument wurde erstellt von Gastronomie (Wirtschaftskammer Steiermark).

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