Rückblick: Informationsveranstaltung am 22. Mai 2012
IBAN anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl
Nach Einführung des Euro als Bargeld wird nun auch ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) für bargeldlose Zahlungen Realität. Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) wird die Migration auf europaweit einheitliche Überweisungs- und Lastschriftenverfahren verbindlich.
Nationale Überweisungen und Lastschriften werden bis 1. Februar 2014 vollständig durch die neuen Verfahren – SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift – abgelöst.
Angesichts dieser geforderten Umstellung sollten alle Beteiligten im Zahlungsverkehr möglichst rasch mit den notwendigen Umstellungsarbeiten beginnen, um einen problemlosen Übergang zu gewährleisten.
Kontonummer und Bankleitzahl werden von der IBAN abgelöst
Um alle Konten innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes direkt erreichen zu können, ist für die neuen SEPA-Verfahren zukünftig nur mehr die internationale Kontonummer (kurz: IBAN) zu verwenden.
Die IBAN setzt sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen und wird durch ein Länderkennzeichen (AT für Österreich) und eine zweistellige Prüfziffer ergänzt. Diese dient dazu, Fehlüberweisungen zu verhindern. Je nach nationaler Ausprägung ist die IBAN unterschiedlich lang – eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen.
Um die Umstellung zu erleichtern, bieten die österreichischen Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden bereits heute die Möglichkeit an, Überweisungen innerhalb Österreichs nur mit IBAN zu beauftragen. Bei grenzüberscheitenden Überweisungen muss heute dazu noch die internationale Bankleitzahl BIC angeben werden – spätestens ab Februar 2016 wird dies jedoch ebenso mittels IBAN möglich sein. IBAN und BIC finden sich auf allen Kontoauszügen, Konto- bzw. Bankomatkarten sowie im Online-Banking-Portal im Internet.
Achtung:
Bitte versuchen Sie nicht, eine IBAN selbst zu errechnen! Die korrekte IBAN muss Ihnen vom Empfänger – z.B. auf der Rechnung bekanntgegeben werden.
Die STUZZA - Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr – bietet über die Hausbank einen IBAN-Service an.
Der Unternehmer erstellt eine Liste mit Namen, Kontonummern und BLZ der Kunden und nimmt mit seiner Bank Kontakt auf, mit der Bitte um Inanspruchnahme des IBAN-Service der STUZZA. Die Bank leitet die Anfrage des Unternehmers an die STUZZA weiter, welche die Kontodaten mit den jeweiligen österreichischen Bankinstituten abgleicht, die korrekten Daten zu IBAN und BIC erhält und die ergänzte Liste über die Bank dem Unternehmer zur Verfügung stellt.
Die Zahlungsanweisung
Der neue Überweisungsbeleg, die Zahlungsanweisung (Angabe von IBAN und – zum Teil noch – BIC), wird die bisher gebräuchlichen Belege (Zahlschein/Erlagschein, Überweisung und EU-Standardüberweisung) vollständig ablösen. Um eine möglichst reibungslose Migration aller Zahlungen auf die neuen Verfahren zu gewährleisten, werden alle alten Belege in Österreich noch heuer auf die Zahlungsanweisung umgestellt.
Kundenvorteile
Ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr:
Konsumenten, aber auch Unternehmen brauchen zukünftig sowohl für Überweisungen als auch für Lastschriften innerhalb der EU nur mehr ein einziges Konto.
Schnellere Überweisungen:
Seit 1. Jänner 2012 dürfen Euro-Überweisungen innerhalb der gesamten EU nur mehr maximal einen Bankgeschäftstag dauern. Das sieht das bereits im November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) vor.
Nationale Preise gelten EU-weit:
Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU die gleichen Preise wie für die entsprechenden Inlandstransaktionen. Das gilt für Überweisungen und Lastschriften egal welcher Höhe.
Die österreichischen Kreditinstitute arbeiten seit Jahren intensiv an diesem europäischen Projekt und unterstützen ihre Kunden bei den erforderlichen Umstellungsmaßnahmen.
Im Rahmen des Austrian Payments Council (APC), einer Plattform unter der Führung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Sparte Bank und Versicherung der der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), werden den interessierten Beteiligten sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt (www.austrianpaymentscouncil.at).
Referenten:
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird Realität
Mag. Christiane Burger, Österreichische Nationalbank
Österreichische Migration im Lichte der „SEPA Migration End-Date Verordnung“
Peter Heiling, Geschäftsführer der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA)
Erfahrungsbericht SEPA in der Bundesverwaltung
Dr. Manfred Hochhold, Bundesministerium für Finanzen
Vielen Dank an die OeNB und Mag. (FH) Armin Schneider für die Zuammenarbeit.

von links: Spartenobmann KommR Direktor Dr. Gerhard Schwaiger, Mag. Christiane Burger/OeNB, Peter Heiling, Geschäftsführer der STUZZA, Direktor Mag. (FH) Armin Schneider/OeNB, Dr. Manfred Hochhold/Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen
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