Was muss der Ausbildungsbetrieb leisten? Welche Förderungen gibt es?
Für den Lehrbetrieb, der Lehre und Matura- Lehrlinge ausbildet, fallen keinerlei Kosten an!
Bevor der Lehrling die Ausbildung beginnt, muss der Lehrbetrieb einige organisatorische Entscheidungen treffen:
1) Welches Modell soll der Lehrling besuchen? Der Lehrbetrieb muss vor Beginn der Lehre und Matura-Ausbildung entscheiden, ob der Lehrling das begleitende Freizeitmodell oder das integrierte Arbeitsmodell besuchen soll.
Besucht der Lehrling das begleitende Freizeitmodell, muss der Betrieb keine weiteren Maßnahmen treffen. Die Lehrausbildung bleibt von der Maturaausbildung unberührt. Besucht der Lehrling das Integrierte Modell während der regulären Lehrzeit (bzw. Anrechnung auf die Lehrzeit), so muss sich der Betrieb vorab entscheiden, ob der Lehrling diese Ausbildung in der regulären Arbeitszeit absolviert oder ob die Lehrzeit verlängert werden soll.
2) Lehrzeitverlängerung- ja oder nein?
Variante ohne Lehrzeitverlängerung: Die Lehrzeit bleibt wie für den jeweiligen Beruf vorgesehen unverändert. Durch den Besuch der Maturakurse verbringt der Lehrling weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Der Arbeitsausfall des Lehrlings gemäß den Stunden des Schulbesuches wird durch eine Förderung der Wirtschaftskammer gemäß Bundes-Lehrstellenförderung gefördert, und über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt. Gefördert werden die Kurszeiten im Ausmaß der Bruttolehrlingsentschädigung.
Voraussetzung:
- Aufrechter Lehrvertrag
- Anrechnung der Kurszeiten auf die Arbeitszeit
- Keine Lehrzeitverlängerung
- Nachweis über die Anwesenheit im Maturakurs
Variante mit Lehrzeitverlängerung: Die Lehrzeit kann um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Lehrgangsmodule für die Berufsreifeprüfung in den Gegenständen Englisch, Deutsch, Mathematik und der Fachbereichsausbildung werden parallel zur dualen Ausbildung angeboten. Der Lehrling wird im 1., 2. und 3. Lehrjahr 26 Arbeitstage, im anschließenden Lehrhalbjahr 13 Arbeitstage (je 8 Stunden) freigestellt.
3) Lehre und Matura nach dem Lehrabschluss: Hat der Lehrling die Maturaausbildung bis zum Lehrabschluss nicht beendet, kann er selbstverständlich die Maturakurse weiterhin besuchen. Bis 5 Jahre nach dem Lehrabschluss ist dies kostenlos. Besucht der Lehrling das Integrierte Modell (während der Arbeitszeit), ist der Betrieb nach dem Lehrabschluss nicht mehr verpflichtet, den Lehrling für den Besuch der Maturakurse freizustellen. Möchte der Lehrling weiterhin die Kurse während der Arbeitszeit besuchen, so muss dies individuell ausverhandelt werden. Der Lehrling hat auch die Möglichkeit, nach dem Lehrabschluss in das begleitende Freizeitmodell zu wechseln und die restlichen Kurse und Prüfungen in seiner Freizeit (abends, Wochenende) zu besuchen.
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