Dr. Harald Krappinger, Experte für Betriebsanlageverfahren, im Interview
Die Anforderungen an eine erfolgreiche Umsetzung von gewerblichen Anlagenprojekten werden aufgrund der ständig komplexer werdenden und sich häufig ändernden Gesetzeslage immer höher. Neben diesen rechtlichen Vorgaben sind es vor allem technische und kommunikative Hürden (z.B. mit Nachbarn und Behörden), die bei der Entwicklung eines Projektes eine entscheidende Rolle spielen. Was zu beachten ist, darüber sprach „Die Wirtschaft“ mit Dr. Harald Krappinger, Experte für Betriebsanlageverfahren.
Herr Dr. Krappinger, kommen wir gleich zur Sache. Was ist der zentrale Punkt bei einer Betriebsanlagengenehmigung?
Dr. Krappinger: Der Fahrplan von der Projektidee bis zur Einreichung ist entscheidend. Die Frage, die man sich stellen sollte, muss lauten: Was brauche ich, woher bekomme ich es, welche Qualität muss es haben und wie gehe ich generell am Effizientesten und Treffsichersten vor? Ausgangspunkt sollte immer eine Risikoanalyse sein. Dafür muss man sich Zeit nehmen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Standort der geplanten Anlage aus technischer und rechtlicher Sicht auch geeignet ist.
Was sind dann die nächsten relevanten Schritte?
Dr. Krappinger: Eine Grobeinschätzung der beabsichtigten Maßnahmen ist nun gefragt. Auch künftige Entwicklungen sollten in diese Überlegungen mit einfließen. Man sollte sich bewusst machen, dass es nur wenige Ausnahmen von einer Genehmigungspflicht gibt. So gilt es vor allem auch Lärm, Luftschadstoffe oder sonstige Emissionen zu berücksichtigen. Selbst ein Parkplatz vor einem Geschäft ist da in der Regel schon relevant. Nicht selten beruhen Nachbarbeschwerden auf zwischenmenschlicher Basis, auch das darf nicht außer Acht gelassen werden.
Gibt es markante Fehler, die in der Einreichphase von Unterlagen häufig gemacht werden?
Dr. Krappinger: Ungenaue bzw. zu kurz gehaltene, aber auch ausufernde Anträge sind problematisch. Mit der behördlichen Einreichung setze ich ein Rad in Bewegung, daran sind Fristen gekoppelt. Mangelhafte Ansuchen verzögern ein Verfahren um Wochen, wenn nicht gar um Monate. Sind die Einreichunterlagen nicht entsprechend, heißt es im Ergebnis jeweils zurück an den Start.
Unternehmer haben bei der Projektentwicklung oft zu sehr den Zeitaspekt im Kopf. Aber es geht nicht darum, möglichst schnell irgendeinen Antrag zu stellen, das Ziel muss es immer sein, diesen so zu gestalten, dass ein rasches und unproblematisches Behördenverfahren gewährleistet ist.
Ebenso problematisch sind unbefugt errichtete Anlagen. Neben dem obligatorischen Strafverfahren besteht immer auch die Gefahr, dass eine Bewilligung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen erreicht wird. Welche Auswirkungen dies für einen Betrieb haben kann, ist leicht auszumalen.
Wie sieht es bei Betriebsübernahmen aus?
Dr. Krappinger: Nicht immer ist den Übernehmern bewusst, dass Verpflichtungen des Vorgängers mit übernommen werden. Eine Überprüfung, ob sämtliche Anlageteile und die bisherige Betriebsweise auch über die erforderlichen Bewilligungen verfügen, ist somit unerlässlich.
Stichwort 82b-Überprüfung.
Dr. Krappinger: Nun, ein Unternehmer ist laut diesem Paragraphen verpflichtet, seine genehmigte Betriebsanlage regelmäßig überprüfen zu lassen. In der Regel ist dies im 5-Jahres-Rhythmus der Fall. Damit verbunden sind auch Haftungs- sowie Versicherungsfragen.
Sie haben einen Leitfaden für gewerbliche Anlagenprojekte erstellt. Was ist der Zweck dahinter?
Dr. Krappinger: Ziel ist es, auf möglichst einfache Weise die Erfordernisse für eine optimale Projektentwicklung und das damit verbundene Behördenverfahren darzustellen. Wir wollen einen Überblick über die wichtigsten Fragen geben. Zudem sollen Tipps auf die entscheidenden Aspekte hinweisen.
Vielen Dank für das Gespräch.
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