Vermittlung von Meinungsdifferenzen zwischen Fahrzeugkäufern und –händlern
Im Landesgremium Wien des Fahrzeughandels besteht seit 1973 eine Schlichtungsstelle, die bei Meinungsdifferenzen zwischen Fahrzeugkäufern und –händlern vermittelt.
Die Schlichtungsstelle des Wiener Fahrzeughandels wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz, vom Verein für Konsumentenschutz, den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ und vom Ombudsmann der Kronen Zeitung sowie anderen öffentlichen Stellen anerkannt.
Wer bei einem Fahrzeugkauf (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Zweirad, Reifen) Probleme hat, der kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Dazu benötigt man
- den Kaufvertrag
- den Ankaufstest
- das 57a-Gutachten (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- eine Mängelliste und
- eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts.
Diese Unterlagen erhält der Fahrzeughändler zur Stellungnahme. Bereits nach diesem ersten Stadium kann bei 80 bis 90% aller Fälle durch die Schlichtungsstelle eine akzeptable Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.
Das Landesgremium kennt noch eine "zweite Instanz", den so genannten "grünen Tisch". An diesem nehmen die Mitglieder der Schlichtungskommission, Vertreter des Autohauses, der Beschwerdeführer und etwaige Rechtsvertreter teil. Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, steht jedem Beteiligten der Rechtsweg offen.
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung:




