WKÖ-Hochhauser: Erfreuliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung - Überprüfungsverfahren ist kritisch zu sehen
Die am 12.6. im Ministerrat beschlossene Novelle zum UVP-Gesetz sieht einige Verbesserungen zur Optimierung der Verfahren vor. „Wir begrüßen, dass in der Novelle eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt wird, wonach sich die Behörde im Feststellungsverfahren auf eine Grobprüfung zu beschränken hat und das eigentliche UVP-Verfahren nicht vorweg zu nehmen ist. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verfahrensökonomie. So kann rascher geklärt werden, ob für ein Vorhaben eine UVP-Pflicht gegeben ist oder nicht“, betont Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich.
Das neue Überprüfungsverfahren im Vorfeld von Projekteinreichungen sieht die Wirtschaft jedoch kritisch. Bereits jetzt sind Vorverfahren, Feststellungsverfahren und Rechtsmittelverfahren zu Feststellungsbescheiden vorgeschaltet, ehe Investitionsvorhaben bei der Behörde zur Genehmigung eingereicht werden können. Nun soll auch noch ein Überprüfungs- bzw. ein Beschwerdeverfahren für alle eingetragenen Nichtregierungsorganisationen dazu kommen. Hochhauser: „Verfahren nach dem UVP-Gesetz dauern heute bereits deutlich länger, als das Gesetz erlaubt. Das gilt besonders für die sogenannten Feststellungsverfahren, die vor der eigentlichen Projekteinreichung stattfinden. Dies kostet die Unternehmen und die Verwaltung viel Zeit und Geld“.
Ökologische Aspekte werden nach bestehender Rechtslage im UVP-Genehmigungsverfahren eingehend berücksichtigt. Im Feststellungsverfahren prüfen UVP-Behörde, Umweltanwalt und die Standortgemeinde, die Parteistellung haben, sowie der Umweltsenat, der über die Berufungen entscheidet. „Ein zusätzlicher Kontrollbedarf, der von Nichtregierungsorganisationen abgedeckt werden müsste, ist aus unserer Sicht nicht zu erkennen. Um Investoren rasch Rechtssicherheit zu verschaffen, welche Behörde für ihren Genehmigungsantrag zuständig ist, dulden die Feststellungsverfahren keine weiteren Verzögerungen“, so Hochhauser.
Eine wesentliche Erleichterung bringt die Novelle dagegen bei der verstärkten Konzentration von Genehmigungsverfahren für den Ausbau des hochrangigen Straßen- und Schienennetzes, die allen Beteiligten – Investoren, Bürgern und Behörden - zu Gute kommt. Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht der Wirtschaft jedoch die nun vorgesehene Verschärfung der Wasserkrafttatbestände. Dadurch würde der Ausbau der Wasserkraft und damit die Gewinnung von klimafreundlicher und erneuerbarer Energie erschwert.
„Der jetzige Entwurf enthält Licht und Schatten. Die verbleibenden offenen Kritikpunkte, die zu Lasten des Wirtschaftsstandorts Österreich gehen, müssen im Zuge der parlamentarischen Behandlung überprüft und überarbeitetet werden“, fordert Hochhauser abschließend.
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