Leitl: Grundsatzeinigung über Gesundheitsreform ist wichtiger Schritt in Richtung mehr Effizienz bei Mittelvergabe

13.06.2012
Dr. Dietmar Schuster, MBA / Mag. Sabine Radl

Bestmögliche Versorgung der Patienten steht im Vordergrund – Betriebe tragen 26,3 Mrd. Euro zu sozialen Töpfen bei

   

„Mit der heutigen Grundsatzeinigung über eine Gesundheitsreform ist in einem zentralen Reformbereich ein bedeutender Schritt nach vorne gelungen. Unser Gesundheitssystem wurde zu Gunsten der Patientinnen und Patienten auf stärkere Beine gestellt“, begrüßt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl die heutige politische Einigung der sogenannten Steuerungsgruppe aus Bund, Länder und Sozialversicherung über die Neuordnung des Gesundheitswesen. „Die bestmögliche Versorgung der Patienten steht natürlich im Vordergrund. Die ist auf Dauer aber nur dann sichergestellt, wenn die Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden, wenn Kostenzuwächse in einem verträglichen Ausmaß bleiben und wenn bestehende Doppelgleisigkeiten - und derer gibt es zuhauf - abgebaut werden.“

Effizienter Mitteleinsatz durch gemeinsame Planung

Die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben in Österreich sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten mit durchschnittlich 5,5 Prozent jährlich deutlich stärker als das BIP gewachsen. Mit der nunmehr vorgesehenen gemeinsamen Planung und Steuerung von Bund, Ländern und Sozialversicherung und der Begrenzung der Spitalskosten am Wirtschaftswachstum sei das Ziel eines effizienteren Mitteleinsatzes „einen großen Schritt näher gerückt“, betont Leitl: „Eine bessere Steuerung bedeutet einen besseren Einsatz der Mittel. Und wenn Mittel besser eingesetzt werden, schlägt sich das für jede einzelne Patientin und jeden einzelnen Patienten positiv nieder.“

Die österreichischen Unternehmen tragen im Rahmen des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung knapp 26,3 Milliarden Euro (Daten aus 2010) zu den „sozialen Töpfen“ bei, während auf die Dienstnehmer rund 14,9 Milliarden entfielen. „Die Betriebe stemmen einen beträchtlichen Anteil der Gesundheitsausgaben und sind deshalb ganz besonders an einem effizienten und zielgerichteten Einsatz der Mittel interessiert. Eine gemeinsame Steuerung und damit eine gemeinsame Finanzverantwortung von Bund, Länder und Sozialversicherung sind hierfür eine wichtige Voraussetzung“, so der WKÖ-Präsident.

Rasche legistische Umsetzung

Zugleich verweist Leitl darauf, dass beim bisherigen Konsolidierungsweg der Krankenkassen der Löwenanteil auf Medikamente, Heilbehelfe/Heilmittel und Vereinbarungen mit privaten bildgebenden Instituten und somit auf die Wirtschaft entfällt. „2011 konnte die Kosten um rund 606 Millionen Euro gedämpft werden, davon hat die Wirtschaft 502 Millionen Euro aufgebracht.“ Die Kostendämpfung im vertragsärztlichen Bereich fiel deutlich geringer aus.

Die beschlossenen Eckpunkte müssen nun rasch legistisch umgesetzt werden, damit die Gesundheitsreform mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten kann. Leitl anerkennt, dass sowohl die Länder, angeführt von Landeshauptmann Pühringer, als auch der Bund mit Minister Stöger und die Sozialversicherung, wo Hauptverbandsobmann Schelling einen konstruktiven und zukunftsweisenden Beitrag geleistet hat, bei einem zentralen Reformvorhaben eine gute Lösung präsentiert haben. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung sei nun eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung unter Beteiligung der Sozialversicherung. (SR)







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