Wiener Abfallnovelle verdrängt private Entsorger

26.06.2012
Presse und Medienmanagement

Geplante Novelle des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes schränkt Entscheidungsfreiheit der Unternehmer massiv ein – Höhere Entsorgungskosten durch Quasi-Monopol der MA 48 – Gefährdet freien Wettbewerb.

   

Auf völliges Unverständnis bei Brigitte Jank, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien, stößt der im Wiener Umweltausschuss beschlossene Antrag zur Änderung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes: „Anstatt Erleichterungen für die Wirtschaft und eine Verbesserung des Entsorgungswesens stellt die Novelle ganz offensichtlich auf Einnahmenmaximierung für die Stadt Wien und die Verdrängung privater Entsorgungsunternehmen ab. Der Gesetzesentwurf würde die schon in anderen Bereichen existierende Monopolstellung stadteigener Betriebe ausbauen. Jede in einem Wirtschaftssystem notwendige Wettbewerbssituation entfällt damit.“ Die Folge eines solchen Verständnisses vom freien Markt werden steigende Kosten für die Verbraucher und sinkende Qualität sein, warnt Jank.

Gleichzeitig übt Jank heftige KPrivate Entsorger sind Spezialisten beim Recycling und sortieren viele verwertbare Anteile aus den Abfällen der Wiener Betriebe. Diese ressourcenschonenden Verwertungslösungen werden dann nicht mehr zur Verfügung stehenritik an der Art und Weise, wie die Novelle unter Umgehung des üblichen Begutachtungsverfahrens „durchgedrückt“ werden soll: „Das Verfahren ohne Begutachtungsmöglichkeit und ohne Einbindung der Betroffenen ist absolut unüblich und beweist, dass die Stadt Wien hier still und heimlich Tatsachen schaffen will, ohne sich mit kritischen Anregungen und Anliegen auseinandersetzen zu müssen.“ Wie wichtig die Einbeziehung von Experten ist, zeigt der Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof erst kürzlich einen Bescheid, dessen Grundlage das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz war, als sachlich unrichtig aufgehoben hat. Jank wird daher in den kommenden Tagen die Klubs aller Wiener Parteien kontaktieren und über die wahren Auswirkungen der geplanten Novelle aufklären.

Konkurrenz durch private Entsorger ist der Stadt Wien ein Dorn im Auge

Konkret würde der Anwendungsbereich des Gesetzes dermaßen ausgeweitet, dass de facto jeder Grundstücksbesitzer für die Müllbeseitigung durch die Stadt Wien zahlen muss - unabhängig davon ob er die Leistungen der MA 48 überhaupt in Anspruch nimmt oder zB einen privaten Entsorger mit der Müllbeseitigung beauftragt. Im Ergebnis bedeutet das, dass Unternehmer mit privaten Entsorgern künftig doppelt zahlen müssten und daher private Anbieter durch das Quasi-Monopol der MA 48 nicht mehr beauftragt werden. Jank: „Was die Stadt Wien hier will, ist nichts anderes als eine Rekommunalisierung von Aufgaben, die seitens der Privatwirtschaft mindestens ebenso gut erledigt werden können. Offenbar geht es darum, die private, meist günstigere Konkurrenz zur MA 48 zu verdrängen.“

Mehrkosten für die Verbraucher

Mit der Novelle wird vielen der über 1.400 Wiener Abfallbeseitigungs- und Entsorgungsbetriebe, die viele tausend Arbeitsplätze sichern, der wirtschaftliche Boden unter den Füßen weggezogen. Private Entsorger sind Spezialisten beim Recycling und sortieren viele verwertbare Anteile aus den Abfällen der Wiener Betriebe. Diese ressourcenschonenden Verwertungslösungen werden dann nicht mehr zur Verfügung stehen. „Der Entwurf der Novelle ist vollkommen einseitig zugunsten des stadteigenen Entsorgers, der MA 48, und daher abzulehnen“, sagt Jank. „Abgesehen von den zu erwartenden Mehrkosten für die Verbraucher würden viele private Entsorger in ihrer Existenz bedroht und die marktbelebende Konkurrenz auf Dauer ausgeschaltet.“ Auch aus demokratiepolitischer Sicht lehnt Wirtschaftskammer-Präsidentin Jank den Entwurf zur Novelle ab und fordert die Stadt Wien auf, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren samt Begutachtungsmöglichkeit einzuleiten, um die Meinung von Experten berücksichtigen zu können.