Wirtschaftskammer erreicht Reduzierung der Abgaben auf Kabel-TV und SAT-Receiver

22.06.2012
Dr. Martin Gleitsmann / Mag. Petra Medek

Gleitsmann: Entlastung der Wirtschaft und Konsumenten war dringend geboten

   

Das Plenum des Nationalrats hat in seiner gestrigen Sitzung den Initiativantrag auf Reduzierung der Abgaben auf Kabel-TV und auf Satellitenreceiver beschlossen. „Die WKÖ konnte erreichen, dass die Abgaben, die dem Künstlersozialversicherungs-Fonds zufließen, gesenkt werden, und zwar die Abgabe auf Kabel-TV um 20 %, die Abgabe auf SAT-Receiver um 31 %“, betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des im Plenum des Nationalrates beschlossenen Initiativantrages.

Der sogenannte Künstlersozialversicherungs-Fonds wird durch Zuschläge zu Satelliten-TV-Tunern und Kabel-TV-Gebühren gespeist. So geht von jedem gekauften SAT-Receiver ein gewisser Betrag an den Fonds bzw. muss bei Kabel-TV ein Teil der Entgelte monatlich an den Fonds abgeführt werden. Die Einnahmen werden für Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen für Künstler verwendet. „Nach Grundsätzen guter Gebarung sind Fondsreserven in einem verhältnismäßigen Ausmaß in Ordnung, aber der Fonds hat mittlerweile beachtliche Reserven in der Höhe von 30 Mio. Euro auf Kosten der Konsumenten und der Wirtschaft angehäuft. Ein Abbau ist dringend erforderlich und soll die Reduzierung der Abgabe zu einer Entlastung  der Konsumenten führen. Durch den bestehenden Wettbewerb bei Kabelnetzbetreibern und im Elektrohandel ist die Weitergabe dieser Ermäßigung an die Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten“, so Gleitsmann.

„In konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde vereinbart, dass auch für pensionsberechtigte Künstler ein Anspruch auf Beitragszuschüsse besteht. Gleichzeitig wird auch die Absicherung des Fonds und damit der Beitragszuschüsse für Künstler selbstverständlich erhalten bleiben, weshalb eine Befristung auf 5 Jahre und eine Evaluierung im Gesetzesvorschlag vorgesehen ist. Damit konnte eine gute Lösung für alle Betroffenen – Künstler, Abgabepflichtige und Konsumenten – herbeigeführt werden.“ so Gleitsmann abschließend. (PM)




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