Neue Verordnung für Altholz-Recycling

10.07.2012

Seit 15.5.2012 gelten geänderte Regeln für die Wiederverwertung

   

Am 15. Mai 2012 ist in Österreich die "Verordnung über das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie" in Kraft getreten. Wesentlicher Regelungsgegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung von Qualitätsstandards für die Verwendung von Recyclingholz in der Holzwerkstoffindustrie (etwa Spanplattenerzeugung). Die Verordnung soll qualitativ hochwertiges Recycling von Altholz sicherstellen. Sie legt die Kriterien für das Abfallende durch Vorgabe von Inputgrenzwerten sowie durch Vorgabe von diversen Pflichten (Probenahme-, Analyse-, Dokumentations- und Meldepflichten) fest.

Getrennte Erfassung notwendig

Der Abfallbesitzer muss die für ein Recycling vorgesehenen Altholzfraktionen bereits am Anfallsort getrennt erfassen und für eine getrennte Lagerung sorgen. Vermischungen von Altholz sind nur dann zulässig, wenn für jede einzelne Fraktion ein Beurteilungsnachweis vorliegt bzw. eine verordnungskonforme Aufbereitung erfolgt. Die Holzwerkstoffindustrie hat unter anderem für Eingangskontrollen zu sorgen.

Für bestimmte Altholzarten - etwa chemisch behandelte oder halogenierte - bestehen Recyclingverbote.

Übergangsbestimmungen

  • Abweichende Bestimmungen in den bestehenden Genehmigungen für Altholz, das dem Recycling zugeführt werden soll, können bis 15.05.2013 angewendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Genehmigungen am 15.05.2012 bereits bestanden
  • Auf Recyclingholz, das vor dem 15.05.2012 als Produkt verwendet worden ist und weiterhin verwendet werden soll, ist diese Verordnung seit dem 15.05.2013 anzuwenden.

Die Verordnung über das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie, BGBl. II Nr. 160/2012, ist unter www.ris.bka.gv.at abrufbar.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Tirol
Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt
Mag. Alois Wimmer
T 05 90 90 5-1261
E alois.wimmer@wktirol.at

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