Ortstaxe: Gutes Ende für eine unendliche Geschichte

27.06.2012
Mag. Robert Etter

Die Sparte Tourismus zeigt sich nach Verhandlungen zufrieden zum neuen Entwurf des Ortstaxengesetzes

   

Ein Ende der umfangreichen Diskussion zur Änderung der Ortstaxe zeichnet sich ab. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich nun endlich ausgezahlt“, stellt der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Albert Ebner, zur heute verkündeten Einigung in Sachen Ortstaxengesetz fest. Nach intensiven Verhandlungen habe man nun für alle eine gute Lösung gefunden, betont Ebner. Diese hat nun Eingang in einen Entwurf zum Salzburger Ortstaxengesetz gefunden. Die Sparte wehrte sich insbesondere gegen eine undifferenzierte Erhöhung der Ortstaxe, die viele Tourismusbetriebe unnötig belastet hätte.

 
Nun soll die Kompetenz für die Ortstaxe von der Gemeinde auf den Tourismusverband übergehen. „Damit können die Hoteliers selbst über die Ortstaxe bestimmen“, erklärt Ebner. Die Umwandlung des Ortstaxengesetzes von einer ausschließlichen Gemeindeabgabe in eine Landesabgabe macht es möglich, dass nunmehr die Tourismusverbände darüber entscheiden,  wie hoch die Ortstaxe sein soll. Auch bei der Höchstgrenze zeichnet sich nun ein breiter Konsens ab. In A- und B-Gemeinden sollen zwei Euro als Höchstsatz festgesetzt werden, in C-Gemeinden sowie in Nichtverbandsgemeinden soll der Höchstsatz bei 1,50 € liegen soll. „Auch damit können wir gut leben, da sichergestellt ist, dass diejenigen, die die Ortstaxe zu tragen haben, nämlich die Hoteliers im Tourismusverband, nicht überstimmt werden können“, so kommentiert Ebner seine Zustimmung zum neuen Höchstsatz. Damit steht es den Tourismusverbänden frei, den derzeitigen Höchstbetrag von 1,10 € auf entweder 1,50 oder 2 € anzuheben. „Es obliegt damit jedem einzelnen Verband, ob er mit einer erhöhten Ortstaxe mehr Geld für Marketing aufstellen will oder nicht“, so Ebner weiter. Ins selbe Horn stößt auch der Obmann der Fachgruppe der Hotellerie, Peter Hettegger, „wenn in einem Tourismusverband Bedarf für eine verstärkte Werbung besteht und auch das Einvernehmen mit den Beherbergern getroffen wurde, so steht einer Erhöhung der Ortstaxe nun nichts mehr im Wege“, kommentiert Hettegger die neue Weichenstellung zum Ortstaxengesetz.
 
Das neue Ortstaxengesetz soll noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen und im Herbst novelliert werden.
 
 
 
Rückfragen:
Albert Ebner
Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Peter Hettegger
Obmann der Fachgruppe Hotellerie 
Tel.: 0662/8888-248
E-Mail: tourismus@wks.at