Achtung: Vereinbarung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 25 Dienstnehmern!
Am 29. Mai 2012 wurde der Kärntner Zusatz-Landeskollektivvertrag für Arbeitsleistungen im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten anlässlich der Kärntner Öffnungszeitenverordnung für Verkaufstätigkeiten an Sonn und Feiertagen unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für ganz Kärnten und betrifft ausschließlich Unternehmen mit mehr als 25 dauerhaft beschäftigten Dienstnehmern.
Alle Details zum Zusatz-Landeskollektivvertrag finden Sie hier.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Handel
Mag. Nikolaus Gstättner
T 05 90 90 4-300
E nikolaus.gstaettner@wkk.or.at
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