EU gewährt Onna Ceramic Industries reduzierten Antidumpingzollsatz
Gegen Einfuhren von Keramikfliesen der Tarifnummern ex 6907 und ex 6908 mit Ursprung in China bestehen seit September des vorigen Jahres endgültige Antidumpingmaßnahmen (VO 917/2011) in der Höhe von 69,7%. Für eine Reihe im Anhang I der erwähnten Verordnung gelisteten Unternehmen gilt ein reduzierter Antidumpingzollsatz von 30,6% (d.s. jene Unternehmen die in der Ausgangsuntersuchung mitgearbeitet haben, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden).
Nach Einführung der endgültigen Maßnahmen hat der chinesische Hersteller Onna Ceramic Industries einen Antrag auf Aufnahme seines Unternehmens in den Anhang I der erwähnten Verordnung gestellt. Da das Unternehmen nachweisen konnte, erst nach dem Untersuchungszeitraum, der zur Einführung der Maßnahmen herangezogen wurde, begonnen hat, in die EU zu exportieren, gibt die Kommission mit VO 567/2912, L 169 v. 29.6.2012 die Aufnahme der Firma in den Anhang I bekannt.
Für die Firma Onna Ceramic Industries gilt somit der reduzierte Antidumpingzollsatz von 30,6%.
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