Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen
Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor besteht in § 6a Abs. 1 Z 4 NoVAG eine Steuerbegünstigung – diese ist allerding befristet mit 31. August 2012. Durch das AbgÄG 2012 soll diese Frist verlängert werden bis 31. Dezember 2014. Der Nationalrat wird das AbgÄG und damit auch die Verlängerung der NoVA-Begünstigung aber erst nach der Sommerpause beschließen, somit erst nach Ablauf der bisherigen Frist. Um eine kontinuierliche Weitergeltung der NoVA-Begünstigung bis Ende 2014 sicher zu stellen, hat die WKÖ Kontakt mit dem BMF aufgenommen und folgende Auskunft erhalten:
Grundsätzlich steht erst nach Beschluss des Gesetzes durch den Nationalrat eindeutig fest, dass die gegenständliche Frist tatsächlich verlängert wird – damit ist aus heutiger Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu rechnen. Wenn die Verlängerung der Frist – so wie derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehen – beschlossen wird, dann beabsichtigt das BMF, die NoVA-Begünstigung ohne Unterbrechung bis Ende 2014 anzuwenden (dh auch in der Zeit zwischen 1. September 2012 und späterem Gesetzesbeschluss im Nationalrat respektive Veröffentlichung im BGBl.).
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