WKÖ zur UVP-Novelle 2012: Chance auf raschere Verfahren nützen

05.07.2012
Dr. Stephan Schwarzer / Mag. Petra Medek

Generalsekretärin Hochhauser: Neues Überprüfungsverfahren überschattet Erfolge bei UVP-Beschleunigung

   

Positive Impulse für den Infrastrukturausbau in Österreich erwartet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) von der heute im Parlament beschlossenen Novelle zum UVP-Gesetz. So konnten in der Novelle wichtige, langjährige Forderungen der WKÖ zur zügigeren und einfacheren Realisierung von Infrastrukturprojekten durchgesetzt werden. Allen voran: Die verstärkte Konzentration von Genehmigungsverfahren für den Ausbau des hochrangigen Straßen- und Schienennetzes.

Bisher mussten drei Anträge gestellt und drei Genehmigungsverfahren von drei verschiedenen Behörden abgewickelt werden. Künftig wird dieser Aufwand auf zwei Verfahren reduziert. „Das bringt eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis für Investoren, Behörden, aber auch Bürger und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsreform dar“, so WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser.

Praktikablere Lösungen bringt die Novelle neben Straßen- und Schienenprojekten auch für  Starkstromleitungen und Flughäfen, etwa bei Schallschutz oder bei Projektänderungen.

Überprüfungsverfahren beschleunigen

Kritisch sieht die Wirtschaft jedoch das neue Überprüfungsverfahren für Bescheide, mit denen die Behörde einem Vorhaben bescheinigt, dass es keiner UVP zu unterziehen ist. Feststellungsverfahren dienen der raschen Abklärung, ob für ein Projekt UVP-Pflicht besteht oder nicht. Erst damit erlangt ein Investor Rechtssicherheit und weiß, bei welcher Behörde er seinen Antrag einreichen muss. Schon derzeit nimmt dieser Vorgang zu viel Zeit in Anspruch: Mit einer tatsächlichen Dauer von durchschnittlich fünf Monaten wird das im Gesetz vorgegebene Zeitlimit von sechs Wochen deutlich überschritten. „Das neue Überprüfungsrecht für Umwelt-NGOs kann zu weiteren Verfahrensverzögerungen führen und setzt damit ein falsches Signal für potentielle Investoren“, kritisiert Hochhauser.
„Um das Prozedere der Feststellung der UVP-Pflicht dennoch abzukürzen, haben wir erreicht, dass künftig eine Grobprüfung die derzeit aufwändigen und ausufernden Detailprüfungen ersetzt. Das dient dem Standort und ist auch aus ökologischer Sicht vertretbar, da im eigentlichen UVP-Verfahren sämtliche Umweltauswirkungen eingehend beleuchtet werden.

Die Landesregierungen seien nun als UVP-Behörden aufgefordert, entsprechend der neuen Rechtslage die Vorprüfung auf die wesentlichen Aspekte zu beschränken, und diese damit der gesetzlichen Verfahrensdauer von sechs Wochen anzunähern, betont Hochhauser abschließend. (PM)







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