Alle Infos im Überblick
Bundesförderungen
Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht über die derzeit existierenden und für die Wirtschaft relevanten laufenden Bundesförderungen, die mit Ausnahme der Ökostromförderung über die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) abgewickelt werden:
1. Welche Projekte werden gefördert?
Schwerpunkt Energieversorgung
- Holzheizungen zur Eigenversorgung (kleiner Kessel1: < 400 kW oder großer Kessel: ≥ 400 kW)
- Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
- Fernwärmeanschluss (kleine Anlage1: < 400 kW oder große Anlage: ≥ 400 kW)
- Wärmepumpe (kleine Wärmepumpe1: < 400 kWth oder große Wärmepumpe: ≥ 400 kWth)
- Thermische Solaranlagen (kleine Anlage1: < 100 m2 oder große Anlage: ≥ 100 m2)
- Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger
- Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
- Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung
Schwerpunkt Energiesparen
- Thermische Gebäudesanierung
- Betrieblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise
- Energiesparen im Betrieb: Effiziente Energienutzung, prozessorientierte Maßnahmen, Wärmerückgewinnungen
- LED-Systeme in Betrieben
- Klimatisierung und Kühlung für Betriebe
Verkehr und Mobilität
- Sonderaktion Elektrofahrräder
- Fahrzeuge mit alternativem Antrieb
- Verkehrsmaßnahmen in Betrieben
- Mobilitätsmanagement in Betrieben (klima:aktiv mobil)
- Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus (klima:aktiv mobil)
- Mobilitätsmanagement im Radverkehr
Weitere Förderungen
- Rohstoffmanagement in Betrieben
- Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigung
- Gefährliche Abfälle in Betrieben
- Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben, Lärmschutz, Demonstrationsanlagen
- Altlastensanierung (auch Forschung)
- Betriebliche Abwassermaßnahmen
- Umweltförderung im Ausland
- Ökostromförderung (Tarifförderung über ÖMAG)
- Ökostromförderung (Investitionsförderung über ÖMAG für: Klein- und Mittlere Wasserkraftanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen)
1 Bei diesen Förderungen handelt es sich um Pauschalförderungen. Der Antrag um Förderung erfolgt hier nach Projektumsetzung!
2. Wer darf um Förderung ansuchen?
Bei den meisten Förderschwerpunkten können Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine für eine Förderung ansuchen. Seit Februar 2012 sind für viele Schwerpunkte auch Gemeinden als Förderwerber zugelassen.
3. Um welche Förderungsart handelt es sich?
Die Förderungen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
4. Wie hoch ist meine Förderung?
Die Berechnung erfolgt entweder in Form eines Prozentsatzes an den förderungsfähigen Investitionskosten oder als Pauschale. Pauschalförderungen gibt es vorwiegend für kleine Anlagen (diese sind unter Punkt 1 ausgewiesen).
Die Förderungsberechnung und –höhe sind abhängig vom Projekt, jedenfalls beträgt die maximale Förderungshöhe pro Projekt jedoch 1,5 Mio. Euro.
5. Wann muss ich mein Projekt einreichen?
Als Faustregel gilt: Die Antragstellung muss vor Projektbeginn in den meisten Fällen online erfolgen. Für jeden Förderbereich gibt es spezifische Antragsformulare. Darüber hinaus gibt es für die einzelnen Förderschwerpunkte Informationsblätter, die Antworten auf sehr viele Förderfragen liefern (Welche Kosten sind förderfähig? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Welche Unterlagen sind erforderlich?).
Eine Einreichung nach Projektumsetzung ist grundsätzlich für Pauschalförderungen vorgesehen.
6. Warum ist mein Projekt nicht/nur begrenzt förderfähig?
Folgende Punkte führen dazu, dass ihr Projekt nur begrenzt gefördert wird:
- Die Obergrenze für den Förderungsbarwert liegt bei 1,5 Mio. Euro pro Projekt
- Maximal 45 Euro pro eingesparter Tonne CO2 und Nutzungsjahr werden gefördert
- 450 bis 1.350 Euro Förderung pro jährlich eingesparter Tonne CO2 in den
Förderungsbereichen
- In einzelnen Förderungsbereichen gibt es einen Technikdeckel (Euro/kWh oder
Euro/kW)
- Keine Deckelung bei Pauschalförderungen - Mindestens 4 Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr (entspricht ca. 1.200 Liter Heizöl) müssen erzielt werden
- Keine Förderung gibt es für Projekte, deren Amortisationszeit unter 3 Jahren liegt
- Können für Projekte begünstigte Tarifförderungen (Ökostrom) bzw. Mittel aus der Wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung bezogen werden, so kann keine Umweltförderung beantragt werden.
7. Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Beachten Sie bitte auch die ergänzenden Förderungen auf Landesebene sowie die jeweiligen Förderungen (Calls) des Klima- und Energiefonds.
Weitere Informationen zum Dokument
Dieses Dokument wurde erstellt von Umwelt, Technik und Innovation (Wirtschaftskammer Niederösterreich).
Rückfragen an: Abteilung UTI
Ergänzungen und Ansprechpartner anderer Organisationseinheiten
Nähere Informationen – Energieeffizienz (Wirtschaftskammer Niederösterreich)
Das meint das Team von Energieeffizienz zu diesem Inhalt:
AnsprechpartnerIn Energieeffizienz: Abteilung UTI
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