Fachverband der Gesundheitsbetriebe begrüßt NR-Beschlüsse zum Ästhetik Operationsgesetz (ÄsthOpG) und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)

09.07.2012
Mag. Bernhard Gerstberger / Elisabeth Salzer

FV Obmann Hadschieff: „Ästhetik Operationsgesetz und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz schaffen Klarheit und Rechtssicherheit.“

   

„Das neue Ästhetik -Gesetz erhöht durch die verschärften Regelungen nicht nur die Sicherheit der Patienten, sondern wird auch zu erheblichen Qualitätsverbesserungen bei ästhetischen Operationen führen“, begrüßt Julian Hadschieff, Obmann des Fachverbandes der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),  das vergangenen Freitag, 6. Juli 2012 im Nationalrat beschlossenen Ästhetik Operationsgesetz (ÄsthOpG). Demnach  dürfen künftig ästhetische Operationen nur mehr von Fachärzten mit entsprechender Ausbildung  durchgeführt werden, die über eine Berechtigung für "ästhetische Chirurgie" verfügen. Auch die ärztliche Aufklärung wird strenger reguliert, Ärzte werden verpflichtet, Patienten vor einer ästhetischen Operation umfassender aufzuklären. „Besonders wichtig ist, dass es auch künftig möglich sein wird, den Patienten die Ergebnisse eines ästhetischen Eingriffes mittels Vorher/Nachher Bildern anschaulich erklären zu können“, betont Hadschieff.  

Neues medizinisches Assistenzberufe-Gesetz

Auch über das neue medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), das Berufs- und Ausbildungsregelungen für sieben fachspezifische Berufsfelder verankert, freut sich Hadschieff: „Sehr zu begrüßen ist die Umsetzung der vom Fachverband der Gesundheitsbetriebe lange geforderten Reglung, wonach Sportwissenschafter nun u.a. in Rehabilitationseinrichtungen unterstützend zu Ärzten und Physiotherapeuten für Trainingstherapie tätig werden dürfen.“

Für diplomierte medizinisch-technische Fachkräften (DMTF) und das neue Berufsbild der Röntgenassistenz wird durch das Gesetz jetzt die seit langem notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Künftig dürfen DMTFs und Röntgenassistenten auch standardisierte Röntgen- und Schnittbilduntersuchungen unter Aufsicht durchführen. (ES)







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