Ausdehnung der Verbote bestimmter gefährlicher Stoffe
Das Lebensministerium hat den Entwurf einer Novelle der Elektroaltgeräteverordnung samt Erläuterungen zur Begutachtung ausgeschickt. Die Regelungen betreffen Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte herstellen, importieren oder vertreiben.
Die Verwendungsverbote für bestimmte gefährliche Stoffe werden grundsätzlich auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Neu betroffen sind zB medizinische Geräte oder Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die Verbote für die neu betroffenen Gerätekategorien treten stufenweise in Kraft. Ferner gibt es neue Ausnahmen für bestimmte Geräte.
Hersteller und Importeure müssen die Einhaltung der Anforderungen sicherstellen und dokumentieren (interne Fertigungskontrolle, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung). Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen vor allem überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung vorhanden ist und ob die erforderlichen Unterlagen in einer für den Letztverbraucher verständlichen Sprache vorliegen.
Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Stellungnahmen müssen bis 3. August 2012 in Ihrer Wirtschaftskammer einlangen, damit wir sie in der laufenden Begutachtung berücksichtigen können.
Für Oberösterreich ist dies das Umweltservice (E margit.dornstaedter@wkooe.at).
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