Unternehmerzinssatz unverändert
Wird von den Vertragsparteien keine andere Vereinbarung getroffen, so gelten bei verzögerter Zahlung von Geldforderungen die gesetzlichen Verzugszinsen.
Für unternehmensbezogene Geschäfte betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für das nächste Halbjahr bis 31. Dezember 2012 unverändert 8,38% pro Jahr.
Gemäß § 352 UGB hat dieser Zinssatz acht Prozentpunkte über dem verlautbarten Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu liegen, der halbjährlich neu festgelegt wird. Am 30. Juni 2012 wurde er mit den bisherigen 0,38% bestätigt und ist damit seit 30. Juni 2009 gleich geblieben.
Für Verbrauchergeschäfte - also Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern oder zwischen Verbrauchern - gilt mangels anderer Vereinbarung unverändert ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4 Prozent pro Jahr(ausgenommen für Kreditgeschäfte).
Der jeweils aktuelle wie auch die zeitlich vorangegangenen Basiszinssätze für unternehmensbezogene Geschäfte können via Internet auf der Seite der Österreichischen Nationalbank unter http://www.oenb.at/de/rund_ums_geld/zinssaetze/zinssaetze_und_wechselkurse.jsp
abgerufen werden.
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