Bereits 300 Anträge für die neue Unternehmer-Parkkarte

20.07.2012
Presse und Medienmanagement

Die von der Wirtschaftskammer Wien mit der Stadt Wien ausverhandelte Parkkarte für Unternehmer ist erfolgreich angelaufen

   

Im März wurde die Einigung zwischen Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien erzielt, seit 1. Juli ist die Neuregelung nun in Kraft: Seit Monatsbeginn hat jeder Wirtschaftstreibende in Bezirken mit Parkraumbewirtschaftung Anspruch auf eine Parkkarte für ein betriebsnotwendiges Firmen-Kfz. 300 Unternehmer haben bereits eine Parkkarte über die WK Wien beantragt. „Ohne diese wirtschaftsorientierte Einigung hätte Wien viele Unternehmen ins Umland verloren. Mit der neuen Regelung sind Unternehmer mit Bewohnern endlich gleichgestellt”, betont WK Wien-Präsidentin Brigitte Jank die Bedeutung des Verhandlungsergebnisses, das mit Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou erzielt wurde.

Parkkarten-Regelung gilt auch in Bezirken mit neuer Parkraumbewirtschaftung

Von der neuen Regelung profitieren aktuell rund 45.000 Unternehmen in den Bezirken eins bis neun und 20, wo es seit Jahren eine Parkraumbewirtschaftung gibt. Die Neuregelung wird aber auch all jenen Unternehmern helfen, deren Betrieb in einem der Bezirke oder Bezirksteile liegt, die vermutlich ab 1. Oktober die Parkraumbewirtschaftung einführen. Für alle Unternehmer gilt: Sie sind Anrainern gleichgestellt und haben zu gleichen finanziellen Bedingungen Anspruch auf eine Parkkarte: In den neuen Parkraum-Bewirtschaftungsgebieten, in denen die Regelung zukünftig bis 19 Uhr gilt, daher auch zum Preis von circa 240 Euro für zwei Jahre.

Parkkarten in bis zu vier Bezirken

Neu ist auch, dass die erste Unternehmer- Parkkarte nun für alle handelsüblichen Kfz beantragt werden kann. Also für jede Art von Lkw (auch über 3,5 Tonnen) und Pkw. Bisher wurden Parkkarten nur für Lkw bis 3,5 Tonnen und für Kombis erteilt. Der betriebliche Bedarf am Firmenfahrzeug ist bei erstmaliger Beantragung der Parkkarte zu dokumentieren - zum Beispiel durch Rechnungen, Kundenaufträge oder Aufzeichnungen, mit denen man sechs Wochen lang die betrieblichen Fahrten nachweist. Ob bei der Verlängerung der Parkkarte wieder Unterlagen vorgelegt werden müssen, liegt im Ermessen der Behörde. Unternehmer, die in einem Bezirk mit Parkraumbewirtschaftung wohnen, aber in einem anderen „Pickerl-Bezirk” ihren Betrieb haben, können eine Parkkarte als Betrieb und ein Parkpickerl als Bewohner bekommen. Betriebe mit mehreren Standorten können zukünftig Parkkarten in bis zu vier Bezirken beantragen.