WKÖ begrüßt Auslaufen der I-Pension und mehr Anstrengungen für Rehabilitation – höhere Notstandshilfe und Beibehaltung des Berufsschutzes sind aber falsches Signal
Aus der Sicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) enthält der heute vorgelegte Entwurf zur Invaliditätspension richtige Reformschritte, denen aber unbedingt weitere folgen müssen: „Die Wirtschaft unterstützt Maßnahmen, die uns weg von dem in Österreich immer noch viel zu weit verbreiteten Pensionsdenken bringen. Der Entwurf greift wichtige Punkte auf, die die Sozialpartner bereits bei ihrer Konferenz im Herbst 2011 in Bad Ischl aufgezeigt haben“, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl und begrüßt das geplante schrittweise komplette Auslaufen der I-Pension. Gemäß Entwurf soll es künftig bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Rehabilitationsgeld (bei medizinischer Rehabilitation) oder ein Umschulungsgeld (bei beruflicher Rehabilitation) geben. Bisher wurde in solchen Fällen eine Invaliditätspension ausgezahlt. Zudem wird die aktive Mitwirkung des Einzelnen bei Rehab-Maßnahmen künftig stärker eingefordert.
Ein „wichtiger Baustein“ seien auch die verstärkten Anstrengungen rund um die Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Gleichwohl wären aus Sicht der Wirtschaft weitergehende Änderungen notwendig gewesen. „Um die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Systems zu erhalten und den Zustrom in die Invaliditätspensionen einzudämmen, geht es nicht nur darum, Versicherte erfolgreich zu rehabilitieren. Sie müssen auch wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden“, so Leitl. Derzeit verhindere der nach wie vor strenge Berufsschutz jedoch häufig eine Vermittlung von Versicherten in andere Berufe. „Eine berufliche Neuorientierung kann auch in älteren Jahren eine große Chance für die Betroffenen sein. Das gilt es noch viel mehr als bisher deutlich zu machen. Diese Chance wurde jedoch leider nicht ergriffen“, kritisiert Leitl.
Beschäftigungsanreize stärken
Kritisch sieht die Wirtschaftskammer auch, dass die Notstandshilfe, die im internationalen Vergleich ohnehin überdurchschnittlich großzügig ausfällt, sogar noch ausgeweitet werden soll. „Dass die Sozialtransfers in Zeiten großer Budgetnöte ausgebaut werden, ist der falsche Weg. Viel wichtiger ist es, Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu stärken.“ Die im Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung des Kombilohnmodells sei hier der eindeutig bessere Ansatz. Positiv sei auch das Vorhaben, die Zuständigkeit für berufliche Rehabilitation künftig beim AMS und damit bei jener Institution anzusiedeln, die bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen die größte Expertise aufweist.
Abgesehen von den I-Pensionen besteht bei den Pensionen ganz generell weiterer Reformbedarf, wie auch EU, OECD und IWF das mehrfach gefordert haben.
„An der Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters führt kein Weg vorbei, etwa durch ein Anreizsystem wie in Schweden“, so Leitl.
Bedauerlich sei auch, dass seitens des Gesundheitsministers der bis Juni zugesagte Gesetzesentwurf zur Umsetzung des vereinbarten Krankengeldes für Selbständige, der ein „wichtiger Schritt beim Ausbau der sozialen Absicherung von Österreichs Kleinunternehmen“ ist, nicht nur nach wie vor ausständig ist, sondern auch mit immer neuen Bedingungen verbunden werden soll, so der WKÖ-Präsident abschließend. (PM)
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martina Rosenmayr-Khoshideh
Telefon: +43 (0)5 90 900 4284
E-Mail: martina.rosenmayr@wko.at
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