Neuer Kollektivvertrag im Tourismus
Die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft einigten sich auf Bundesländerebene auf einen neuen Kollektivvertrag für mehr als 10.000 Beschäftige in der burgenländischen Gastronomie und Hotellerie.
Nachdem die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten im Tourismus auf Bundesebene zunächst ohne Ergebnis geblieben sind, haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter nun auf Bundesländerebene auf einen neuen Kollektivvertrag für die mehr als 10.000 Beschäftigten in der burgenländischen Gastronomie und Hotellerie geeinigt.
Demnach werden die Mindestlöhne rückwirkend mit 1. Juli 2012 von 1.228 auf 1.285 Euro erhöht. Dieser Lohn hat eine Laufzeit bis 30. April 2013. Ab 1. Mai 2013 erhöhen sich die Mindestlöhne auf 1.320 Euro brutto. Für all jene Beschäftigten, die höher als der Mindestlohn eingestuft sind, gibt es eine Erhöhung von 3,45 Prozent. Für Lehrlinge erhöht sich der Lohn um 40 Euro. Im ersten Lehrjahr bedeutet das eine Lehrlingsentschädigung von 574 Euro. Zulagen und Entschädigungen - ausgenommen die Fremdsprachenzulage - werden um 70 Cent angehoben.
Aus Sicht der Wirtschaft ist man mit diesem KV-Abschluss zufrieden, wenngleich man speziell für die Lehrlinge einen neuen Weg gehen wollte. "Wir hätten gerne ein positives Signal für den Berufsnachwuchs gesetzt, die administrativ aufwendigen Mini-Pauschalen und Zuschläge streichen und dafür die Lehrlingsentschädigung deutlich erhöhen wollen. Das war leider nicht umzusetzen", erklärt der burgenländische Verhandlungsführer, Fachgruppenobmann Helmut Tury, der sich aber dennoch mit dem Ergebnis und auch dem Verhandlungsklima im Burgenland zufrieden zeigt.
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