Was ist die GPLA und welche Abgaben werden bei einer GPLA geprüft?
Ein Dienstverhältnis begründet sowohl für den Dienstgeber als auch für den Dienstnehmer zahlreiche Verpflichtungen. Eine dieser Verpflichtungen ist die Besorgung des Melde- und Beitragswesens durch den Dienstgeber für die von ihm beschäftigten Dienstnehmer.
Ihn trifft die volle Last der ordnungsgemäßen Erstattung der Anmeldung (vor Arbeitsantritt) und Abmeldungen, der Ermittlung der Beitragsgrundlagen und der sich daraus ergebenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der termingerechten Beitragsabfuhr.
All diese Agenden bilden die Basis für zukünftige Pensionsansprüche sowie auch für Leistungsansprüche der Versicherten im Falle von Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit.
Die Prüfungen der Sozialversicherung, der Lohnsteuer sowie der Kommunalsteuer basieren auf gleichen Aufzeichnungen (z. B. Lohnkonten und Buchhaltung)
Die Prüfung wird dabei von einem Prüforgan aus dem Bereich der Sozialversicherung oder der Finanzverwaltung (wechselseitig) durchgeführt.
Welche lohnabhängigen Abgaben werden gemeinsam geprüft?
Die gemeinsame Prüfung erfasst im Bereich der Sozialversicherung die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeiträge, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie alle Umlagen und Beiträge, die vom Krankenversicherungsträger treuhändisch eingehoben werden (u.a. sind das: Arbeiterkammerumlage, Landarbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag, Nachtschwerarbeitsbeitrag, BMSVG-Beitrag).
Im Bereich der Finanz sind dies die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag sowie der Dienstgeberzuschlag zum Familienlastenausgleichsfonds. Für die Gemeinden und die Städte wird die korrekte Abfuhr der Kommunalsteuer geprüft.
Was sind die Ziele des Gesetzgebers?
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Es gibt nur mehr einen Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben und damit auch nur mehr eine Prüfungsanmeldung und einen Außendienstvorgang.
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Eine einheitliche Information.
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Mehr Zeit für die Beratung der Arbeitgeber in allen lohnabgabenbezogenen, versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen. Dies führt zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit sowie der Beitrags- und Abgabenkontinuität.
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Sollten Dienstgeber oder Bevollmächtigte Beiträge mit mehreren Gebietskrankenkassen abrechnen oder für mehrere Betriebe (Tochterfirmen, Konzernbetriebe etc.) die entsprechenden Aufzeichnungen führen, so kann dies bei Ankündigung der GPLA bekannt gegeben werden. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne einer ökonomischen Vorgangsweise Beitragsprüfungen für all diese Betriebe und Beitragskonten in einem Zuge durchgeführt werden.
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Durch die gegenseitige Übermittlung von beitrags- und abgaberelevanten Daten ist eine verbesserte automationsunterstützte laufende Kontrolle durch die einhebenden Institutionen sowie eine gezielte Prüfungsauswahl möglich.
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Die Prüfungsdichte im Bereich der Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung kann erhöht werden.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Die Prüfer der Finanzverwaltung und der Krankenversicherungsträger bleiben dienstrechtlich jeweils ihren Behörden unterstellt.
Die Prüfer wirken im Rahmen der gemeinsamen Prüfung als Sachverständige. Das bei der Prüfung erhobene Ergebnis wird der jeweils zuständigen Institution, also dem Krankenversicherungsträger, dem Finanzamt sowie der Stadt oder Gemeinde, übermittelt. Diese Institution ist für die weitere Verarbeitung der ihren Bereich betreffenden Feststellungen zuständig.
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Dieses Dokument wurde erstellt von Abteilung Finanzpolitik (Wirtschaftskammer Wien).
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