Herzer: Die Privilegierung, die der VCÖ anspricht, gibt es bei den Kleintransporteuren im Güterbeförderungsgewerbe nicht
"Die Aussagen des VCÖ in Bezug auf Steuerprivilegien für Klein-Lkw stimmen im Bereich der Kleintransporteure im Güterbeförderungsgewebe absolut nicht", ärgert sich Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Einmal werde mit plakativen Aussagen versucht, Stimmung gegen die Transportbranche zu machen.
"Gemäß VCÖ sind mehr als 80% der in Österreich zugelassenen Lkw Klein-Lkw. Allerdings wird in diesem Zusammenhang nicht zwischen Werkverkehr und den Kleintransporteuren des Güterbeförderungsgewerbes unterschieden. Den Löwenanteil macht in diesem Bereich der Werkverkehr aus. Dabei handelt es sich um Transporte von Firmen, die - mit im Eigentum stehenden - Fahrzeugen eigene Güter befördern," stellt Herzer klar. Kleintransporteure im Güterbeförderungsgewerbe jedoch sind weder von der NoVA noch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Wie generell im Güterbeförderungsgewerbe gelten auch für diese Branche zahlreiche Vorschriften. Kleintransporteure werden streng kontrolliert und verhängte Strafen sind exorbitant hoch. Von Privilegierung der Kleintransporteure könne also keine Rede sein!
„Die Güterbeförderung durch Kleintransporteure trägt wesentlich zum Funktionieren der urbanen Logistik bei und ist eine optimale Ergänzung zur überregionalen Transportwirtschaft," hält Herzer fest und weist gleichzeitig auf die Schwierigkeiten vor allem finanzieller Natur hin, mit der die Branche hinter den Kulissen zu kämpfen hat. Oft handelt es sich bei Kleintransporteuren um Einpersonen-Unternehmen mit wenig Eigenkapital. Der Konkurrenzkampf innerhalb der Branche ist enorm und aufgrund von geringeren Auftragsvolumen sind Kleintransporteure stärker insolvenzgefährdet als ihre "großen Kollegen", die konzessionierten Frächter. „Wenn man nun zusätzlich die Unternehmer mit höheren laufenden Kosten belastet, wie etwa Mautgebühren, gefährden wir die gesamte Branche, die auf die Nahversorgung der Bevölkerung spezialisiert ist," so der Fachverbandsobmann. In diesem Zusammenhang möchte Herzer darauf hinweisen, „dass in Deutschland die Maut erst für Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht gilt. Eine Einbeziehung der Klein Lkw (unter 3,5t) wäre dadurch ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich und das darf nicht sein!“ (BS)
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe
Mag.a Doris Schmid
Tel.: +43 1 961 63 63
Mail: office@dietransporteure.at
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