WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner verurteilt diese boomende Variante des Krankenstandsmissbrauchs
Wer krank ist, soll — solange wie erforderlich — zuhause bleiben und sich gut auskurieren. Wer Krankenstände vortäuscht und auf diese Weise den Sozialstaat, den Betrieb und die Kollegenschaft schädigt, muss hingegen zur Verantwortung gezogen werden. Die reichen Erfahrungen des WKOÖ-Service-Centers zeigen, dass es zu „gewissen“ Zeiten immer wieder zu besonderen Krankenstandsspitzen kommt. Damit ist aber nicht die — nachvollziehbare — Grippewelle in der kalten Jahreszeit gemeint, sondern besondere Zeiträume, die aus anderen, nichtmedizinischen Gründen offenbar einen plötzlichen Krankenstand beim Dienstnehmer auslösen.
Dazu gehört etwa der immer beliebter werdende Krankenstand während einer Kündigungsfrist, der den oö. Arbeitgebern mehr und mehr Sorge macht:
Die in Österreich im Übrigen viel zu langen Kündigungsfristen haben den Sinn, dass sich bei Dienstnehmerkündigung der Arbeitgeber zeitig um eine Ersatzkraft bzw. bei Dienstgeberkündigung der Arbeitnehmer rechtzeitig um einen neuen Arbeitsplatz umsehen kann. Entgegen diesen Intentionen gehen aber gerade während dieses letzten Zeitabschnitts eines Dienstverhältnisses immer mehr Dienstnehmer in den Krankenstand, wie der aktuelle Fall eines Produktionsbetriebes aus Rohr zeigt:
Eine Mitarbeiterin beendete Ende Juni 2012 ihr Dienstverhältnis durch Kündigung, ließ sich am nächsten Tag vom Arzt krankschreiben und wurde wiederum genau mit dem Auslaufen der Kündigungsfrist bzw. rechtzeitig zum Arbeitsantritt beim neuen Dienstgeber gesund.
Das ist leider kein Einzelfall, sondern ein „Klassiker“ im WK-Service-Center, der die Arbeitgeberbetriebe zu Recht ärgert. „Da man als Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses offenbar nichts mehr zu verlieren hat und mit dem Kopf schon ganz woanders ist, wird man — bei freilich aufrechter Entlohnung — einfach krank“, verurteilt WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner diese boomende Variante des Krankenstandsmissbrauchs. Trauner tritt in diesem Zusammenhang für eine gesetzliche Änderung dahingehend ein, Dienstnehmer während der Kündigungsfrist zum Verbrauch ihres Resturlaubs verpflichten zu können.
Die WKO Oberösterreich wird daher mit der oö. Ärztekammer bzw. der OÖ GKK Kontakt aufnehmen, um eine entsprechende Sensibilisierung der krankschreibenden Ärzte zu erreichen bzw. den Kontrollapparat der Kasse auf diese Fälle zukünftig vermehrt anzusetzen.
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