Ende August eröffnet im Osttiroler Nußdorf-Debant ein Fachmarktzentrum, das so nie bewilligt hätte werden dürfen
Das Fachmarktzentrum in Nußdorf-Debant belegt eindrucksvoll die Zahnlosigkeit der Tiroler Raumordnung.
Wieder Sündenfall bei Raumordnung
„Zwei Jahre nach dem Skandal um die Ausdehnung der Kernzone und die Errichtung eines Einkaufszentrums in Matrei in Osttirol, steht jetzt in Nußdorf-Debant ein Fachmarktzentrum kurz vor der Eröffnung, das so nie in Betrieb gehen dürfte“, ärgert sich WK-Präsident Jürgen Bodenseer, der seit Jahren für den Erhalt der Nahversorgung und Regionalität in Tirol kämpft.
Das FMZ Nußdorf-Debant wirbt mit 4.600 Quadratmetern Kundenfläche und einem bunten Mix an Shop-Partnern. Bewilligt wurde es als Einkaufszentrum der Betriebstype B. Die Tiroler Raumordnung versteht darunter zum Beispiel große Bau- und Gartenmärkte, C&C, Elektro- oder Sportartikel-Fachmärkte. Zum Abtransport der Waren, so die Raumordnung, müsse man jedenfalls über ein Fahrzeug verfügen. Hingegen dürfen laut Raumordnung Geschäfte, die eine klassische Nahversorgerfunktion erfüllen (klassischer Supermarkt, Discounter, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Schuhgeschäfte, etc.), nur in Einkaufszentren des Typ A und damit in Kernzonen von Gemeinden angesiedelt sein.
Einkaufszentrum nicht am Ortsrand
Für die Belebung der Ortskerne
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie
Mag. Stefan Garbislander
T 05 90 90 5-1304
E stefan.garbislander@wktirol.at
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