WKÖ-Rudorfer: Vertrauen der Sparer nicht durch Diskussion um allfällige EU-Einlagensicherung strapazieren

31.08.2012
Dr. Franz Rudorfer / Jürgen Rupprecht

Eine künftige Einlagensicherung soll nicht für Krisenländer eingesetzt werden, so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in Alpbach

   

„Eine künftige Einlagensicherung soll nicht für Krisenländer herangezogen werden können“, sagte Franz Rudorfer, designierter Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ, heute, Freitag, im Rahmen einer Diskussion zu Bankenunion und europäische Einlagensicherung bei den Finanzmarktgesprächen beim Europäischen Forum Alpbach: „Eine seitens der EU-Kommission angedachte  EU  - Einlagensicherung ist ohne stabile Staatsfinanzen nicht realistisch.“ Zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion um die EU – Einlagensicherung zu führen, würde das so wichtige Vertrauen der Sparer und Anleger einer unnötigen Stressetest Belastungsprobe unterziehen. Auch die EU Kommission sieht nach den derzeit vorliegenden Informationen die EU–Einlagensicherung als letzten Schritt der Bankenunion.
 
„Auch die österreichische Kreditwirtschaft bekennt sich dazu, dass die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen sind. Ebenso anerkennen die österreichischen Banken die Notwendigkeit einer effizienten Aufsicht und entsprechender Instrumentarien für die Aufseher, sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene“, betont Rudorfer.

Banken sind Dienstleister und Financier für die Realwirtschaft

„Wenn die Europäische Zentralbank ab 2013 als neue ‚Super-Aufsichtsbehörde‘ fungieren und mehr als 6.000 Banken in ganz Europa beaufsichtigen soll, dann ist die Effizienz dieser geplanten Institution eine besondere Herausforderung.“ In Österreich spielen Banken gerade durch ihre Funktion als Dienstleister und Financier für die Realwirtschaft, die in unserem Land überwiegend durch ihre kleinen und mittleren Betriebe gekennzeichnet ist, eine besondere Rolle. „Auch gerade das starke Augenmerk auf das KMU-orientierte Wirtschaftsmodell hat sich bewährt; dadurch ist Österreich bisher besser als andere Länder durch die Krise gekommen.“ Im Hinblick auf die neue Aufsichtsarchitektur müsse deshalb „den unterschiedlichen Strukturen und Geschäftsmodellen insbesondere der österreichischen Banken Rechnung getragen werden“, verlangt Rudorfer.

In diesem Zusammenhang fordert er auch, vorab zu prüfen, wie sich die Maßnahmen zur Bankenregulierung auf das Proportionalitätsprinzip auswirken. Diese Vorab-Prüfung müsse verpflichtend sein.  Weiters soll die neue Aufsichtsarchitektur darlegen müssen, wie sie dem Proportionalitätsprinzip konkret Rechnung trägt.

„Um all die angestrebten politischen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, bedarf es gesicherter Rahmenbedingungen für alle Akteure – also für den Gesetzgeber, die Banken und die Aufsicht. Dadurch soll es gelingen, das so essentielle Vertrauen der Sparer, Anleger und Investoren in diesem Bereich  zu stärken“, so Rudorfer. (JR)



Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Bank und Versicherung
Dr. Franz Rudorfer
Tel.: 05 90 900-3135
E-Mail: bsbv@wko.at
 

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Alpbacher Finanzmarktgespräche (Fotos: Prantl)