EU veröffentlicht Vorschläge zur Realisierung der europäischen Bankenaufsicht

12.09.2012
Dr. Franz Rudorfer / Jürgen Rupprecht

WKÖ-Rudorfer: „Vertrauen der Kreditwirtschaft in gesicherte Rahmenbedingungen wird dadurch jedoch einem Stresstest unterzogen“

   

„Auch die österreichische Kreditwirtschaft bekennt sich dazu, dass die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen sind. Ebenso anerkennen die österreichischen Banken die Notwendigkeit einer effizienten Aufsicht und entsprechender Instrumentarien für die Aufseher, sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene“, unterstreicht Franz  Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Mit Blick auf die jetzt vorliegenden Entwürfe für eine neue europäische Aufsichtsarchitektur sagt Rudorfer allerdings: „Dass bereits eineinhalb Jahre nach Schaffung der European Banking Authority  wieder eine völlig neue Struktur der Aufsicht vorgeschlagen wird, „unterzieht das Vertrauen der Kreditwirtschaft in gesicherte Rahmenbedingungen allerdings einem neuerlichen Stresstest“.

‚Super-Aufsichtsbehörde‘

Wenn die Europäische Zentralbank beginnend mit 2013 als neue ‚Super-Aufsichtsbehörde‘ fungieren und mehr als 6.000 Banken in ganz Europa beaufsichtigen soll, ist die Effizienz dieser geplanten Institution eine besondere Herausforderung. Effizienz und Kostenbewusstsein sind gerade in dieser Phase unerlässlich.

Bei einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Weiterentwicklung der neuen Aufsichtsarchitektur müsse deshalb „den unterschiedlichen Strukturen und Geschäftsmodellen - insbesondere der österreichischen Banken - Rechnung getragen werden“, verlangt Rudorfer. Gerade die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Rechtsformen haben auch dazu beigetragen, dass Österreich die Verwerfungen auf den Finanzmärkten bisher besser gemeistert hat als andere Länder.  

Proportionalitätsprinzip

Erforderlich ist daher, das so wichtige Proportionalitätsprinzip, das diesen unterschiedlichen Strukturen Rechnung tragen soll, mit Leben zu erfüllen. Daher soll diese neue Aufsichtsarchitektur zwingend bei jeder Regulierung darlegen müssen, wie sie das Proportionalitätsprinzip konkret zur Anwendung bringt. 

Jedenfalls sei eine ausreichende Diskussion derart weitgehender Änderungen sicherzustellen. Dies betrifft etwa das Verhältnis zwischen nationaler Aufsicht und der neuen zentralen Aufsicht sowie zur EBA. Auch das Verhältnis zu Nicht-Euro-Staaten, welche dieser Aufsicht nicht unterliegen,  und die Tatsache, dass gerade der Finanzplatz London nicht erfasst ist, muss intensiv auf seine Auswirkungen geprüft werden.

„Positiv anzumerken ist, dass die EU-Kommission nun vorschlägt, die bestehenden Vorschläge zur Einlagensicherung und Krisenmanagement fertig zu verhandeln und bis zum Ende des Jahres zu beschließen. Damit wird den Bedenken, Sparer nicht durch eine voreilige Diskussion um eine EU-weite Einlagensicherung zu verunsichern, im Vorschlag Rechnung getragen“, so Bundesspartengeschäftsführer Rudorfer. Weitere Schritte in Richtung einer Bankenunion könnten jedoch nur nach Schaffung stabiler Staatshaushalte in einer Fiskalunion gesetzt werden. (JR)





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