Anfang September passierte das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz den Ministerrat. Branchenvertreter begrüßen die Einigung als „geeigneten Kompromiss für beide Seiten”
Das vorliegende Gesetz sieht eine Präzisierung und Vereinfachung der Melde- und Informationspflichten vor. Zeitarbeiter werden künftig besser über Entgelt, Sicherheitsvorkehrungen und das bevorstehende Ende einer Überlassung informiert. Gerhard Flenreiss, Obmann der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister der WK Wien, sieht die neuen Informationspflichten als „Mittel im Kampf gegen schwarze Schafe in der Branche und als weiteren wichtigen Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für Zeitarbeiter”. Auch der administrative Aufwand bei der Überlassung und Beschäftigung von Zeitarbeitern werde weniger. Zweiter wichtiger Punkt der Neufassung ist der Ausbau des Weiterbildungsfonds der Dass die Gültigkeit des Branchen-Kollektivvertrags erhalten und die von Gewerkschaftsseite geforderte Verlängerung der Kündigungsfristen abgewehrt werden konnten, sind wichtige Erfolge
Personaldienstleister.
Beitrag der Branche zur langfristigen Beschäftigungssicherheit
Wichtige Erfolge
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