„Tragbarer Kompromiss für Zeitarbeitsbranche”

14.09.2012
Presse und Medienmanagement

Anfang September passierte das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz den Ministerrat. Branchenvertreter begrüßen die Einigung als „geeigneten Kompromiss für beide Seiten”

   

Das vorliegende Gesetz sieht eine Präzisierung und Vereinfachung der Melde- und Informationspflichten vor. Zeitarbeiter werden künftig besser über Entgelt, Sicherheitsvorkehrungen und das bevorstehende Ende einer Überlassung informiert. Gerhard Flenreiss, Obmann der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister der WK Wien, sieht die neuen Informationspflichten als „Mittel im Kampf gegen schwarze Schafe in der Branche und als weiteren wichtigen Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für Zeitarbeiter”. Auch der administrative Aufwand bei der Überlassung und Beschäftigung von Zeitarbeitern werde weniger. Zweiter wichtiger Punkt der Neufassung ist der Ausbau des Weiterbildungsfonds der Dass die Gültigkeit des Branchen-Kollektivvertrags erhalten und die von Gewerkschaftsseite geforderte Verlängerung der Kündigungsfristen abgewehrt werden konnten, sind wichtige ErfolgePersonaldienstleister.

Beitrag der Branche zur langfristigen Beschäftigungssicherheit

Dieser hatte schon bisher auf kollektivvertraglicher Basis bestanden und wird ab 2014 in den gesetzlichen Sozial- und Weiterbildungsfonds übergeführt. Arbeitskräfteüberlasser werden verpflichtet, einen geringen Anteil an der Lohnsumme - im Endausbau 0,8 Prozent - in diesen Fonds einzuzahlen. Aus diesem Fonds sollen Weiterbildungen der Arbeitnehmer während der „Stehzeiten” gefördert, aber auch finanzielle Zuschüsse für Arbeitslosigkeit zwischen zwei Einsätzen bezahlt werden. „Ein Beitrag der Branche zur langfristigen Beschäftigungssicherheit”, sagt Flenreiss. Auf die Kosten der Zeitarbeit werde die Schaffung des Fonds nur marginalen Einfluss haben, die positiven Effekte würden überwiegen. Kofinanziert wird der Sozial- und Weiterbildungsfonds vom Arbeitsmarktservice, das einen signifikanten Beitrag leistet.

Wichtige Erfolge

„Mit dem Gesetz wird das bewährte österreichische System der kollektivvertraglichen Absicherung der Zeitarbeitnehmer weitergeführt”, zeigt sich Flenreiss zufrieden mit dem Kompromiss. Dass die Gültigkeit des Branchen-Kollektivvertrags erhalten und die von Gewerkschaftsseite geforderte Verlängerung der Kündigungsfristen abgewehrt werden konnten, seien wichtige Erfolge. Das neue Gesetz, dem monatelange Verhandlungen vorausgingen, wird voraussichtlich mit Jänner 2013 in Kraft treten und die EU-Leiharbeitsrichtlinie umsetzen - mit gut einjähriger Verspätung, denn die Frist dafür ist bereits am 5. Dezember 2011 abgelaufen.