Menschen mit Handicap brauchen gleiche Chancen

21.09.2012

Verein „Integratio“ weiter erfolgreich unterwegs

   

WKOÖ-Präsident Dr. Rudolf Trauner
Sozialstaatsreform alternativlos – für Menschen mit Beeinträchtigungen soziale Gerechtigkeit schaffen


Ein vernünftig dimensionierter und damit auch für die nächste Generation leistbarer Sozialstaat steht auch für die oberösterreichische Wirtschaft außer Streit. Deshalb finanzieren Oberösterreichs Betriebe über ihre Sozialabgaben auch knapp 60 Prozent des sozialen Netzes. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die Wirtschaft floriert, sodass auch für die Aufrechterhaltung des Sozialstaates gilt: Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s dem Sozialstaat gut.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Hauptfinanzierer des sozialen Netzes haben einen Anspruch auf einen möglichst effizienten Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel. Österreich mit seinem ausgeprägten Sozialstaatsdenken ist hier – man denke an das europaweit niedrigste Pensionantrittsalter bei gleichzeitiger Auszahlung der höchsten Renten oder aber an die teuren Doppelgleisigkeiten im Gesundheitssystem – deutlich schlechter als andere EU-Staaten unterwegs: Der österreichische Sozialstaat ist daher nicht nur zu wenig treffsicher, sondern für das, was er leistet viel zu teuer.


Beitragszahler entlasten, Umverteilung stoppen, soziale Balance wieder herstellen
Vor allem ist die Balance im Sozialbereich wieder herzustellen: Unter sozialer Gerechtigkeit ist aber nicht nur die soziale Gleichbehandlung der Staatsbürger zu verstehen. Es geht vielmehr auch darum, die Zahl der Transferempfänger und Leistungsbezieher nicht aus politisch durchsichtigen Motiven ständig zu erhöhen und damit Abhängigkeiten zu schaffen. Schließlich werden dadurch jene immer mehr belastet, die das System mit ihren Beiträgen und Abgaben finanzieren.

Auch hier ist unser Land auf keinem guten Weg: Mittlerweile schultert in Österreich ein Nettotransferzahler bereits drei Nettotransferbezieher, wobei trotzdem nur 14 Prozent der Sozialtransfers bei den einkommensschwächsten Haushalten landen. Und auch mit der viel zitierten „sozialen Gerechtigkeit“ ist es in unserem Land nicht weit her, wenn Unternehmerinnen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen beim Wochengeld oder Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bei den Kosten für die Arbeitslosenversicherung krass benachteiligt werden.

Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen geben

Jedenfalls gefordert ist der Sozialstaat aber, wenn es darum geht, Menschen mit Beeinträchtigungen Chancengleichheit einzuräumen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei sind nicht Almosen gefragt, sondern die Förderung von Instrumenten, die vorhandene Defizite ausgleichen und damit eine Gleichbehandlung ermöglichen. Der Teilnahme am Erwerbsprozess kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Genau deswegen hat die WKO Oberösterreich vor rund zehn Jahren den Verein „Integratio“ gegründet, der sich mit Unterstützung des Bundessozialamtes erfolgreich um die Vermittlung von Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt bemüht. Denn alle Studien zeigen, dass Menschen mit Handicaps - am richtigen Platz eingesetzt – zu unverzichtbaren Leistungsträgern im Unternehmen werden. Die oberösterreichischen Betriebe sind hier aktiv und um Chancengleichheit bemüht. Dies zeigen auch die aktuellen Statistiken: In OÖ sind 74,3 Prozent der begünstigt Behinderten erwerbstätig. Der Bundesdurchschnitt liegt hingegen nur bei 66,1 Prozent.

Ein besonderes Anliegen sind der Wirtschaftskammerorganisation Selbständige mit Behinderung, die sich sogar ihren eigenen Arbeitsplatz schaffen und dafür alle nötigen Unterstützungen erhalten müssen.


Integratio-Geschäftsführerin Mag. Nicola Vogl
2011: 200 Menschen mit Beeinträchtigungen
bekamen Chance auf hochwertige Ausbildung


Integratio wurde 2002 von der WKOÖ und dem Land OÖ gegründet. Zielsetzung ist die wirtschaftsorientierte Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Der gemeinnützige Verein führt im Auftrag des Bundessozialamtes das erfolgreiche Projekt „Integratio initiativ“. Das Projekt wird vom Bundessozialamt finanziert, so dass das Angebot für die Kunden kostenlos ist.

Das besondere am Beratungsangebot ist die Erstellung eines individuellen und kompletten Integrationskonzeptes, das alle erforderlichen Maßnahmen enthält. So werden arbeitsplatzbezogene Schulungen, technische Hilfsmittel, Personalkostenzuschüsse und auch erforderliche Umbauarbeiten geplant, mit den zuständigen Behörden die Finanzierung abgestimmt und die Anträge unterschriftsfertig vorbereitet.

Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt im One-Stop-Shop-Prinzip. Es gibt einen einzigen Ansprechpartner, der alles erledigt. Der Berater kennt nicht nur die Förderlandschaft und die betrieblichen Gegebenheiten, sondern auch die Stärken und Bedürfnisse der Betroffenen. Damit wird von Beginn an ein offenes Gesprächsklima geschaffen und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefördert. Die Betroffenen profitieren von der Nähe zur Wirtschaft und der umfassenden Information.

Im Jahr 2011 wurden ca. 200 Menschen mit Behinderung längerfristig begleitet. Über 40 Prozent erhielten schon im laufenden Jahr einen neuen Arbeitsplatz bzw. wurde das Arbeitsverhältnis abgesichert. Entscheidend für diesen Erfolg war die angesprochene praxisnahe Informationsleistung für alle Beteiligten, die gute Kooperation mit dem Bundessozialamt und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer OÖ.

Ein hohes Potenzial liegt in der gezielten Aus- oder Weiterbildung. Der für die Wirtschaft so schwer verkraftbare Facharbeitermangel kann auch durch Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen zu einem Gutteil gedeckt werden. Das zeigt die Erfahrung von Integratio ganz eindeutig. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildungen individuell geplant werden und von den zuständigen Institutionen auch finanziell unterstützt werden.  


Leiter Kompetenzzentrum Mag. Karl-Heinz Aumair
Unternehmer mit Behinderung schaffen sich ihren Arbeitsplatz selbst

Das bei der SVA-Landesstelle Linz eingerichtete Kompetenzzentrum „Selbständig mit Behinderung“ ist bundesweit die zentrale Anlaufstelle für Unternehmer und Unternehmensgründer mit Behinderung. In den meisten Fällen kann unmittelbar geholfen oder zumindest der richtige Kontakt hergestellt werden.

Im Jahr 2011 wurden auf diesem Weg ca. 310 Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützt. Davon waren 180 aktiv selbständig erwerbstätig, 33 wollten ein Unternehmen gründen, 5 Unternehmer hatten eine Frage wegen eines behinderten Angehörigen. Die restlichen Anfragen (86) kamen von Pensionsbeziehern. Zusätzlich wandten sich auch 6 Institutionen mit zum Teil sehr detaillierten Fragen an das Kompetenzzentrum. Dieser letzte Punkt zeigt nicht nur den erfolgreichen Netzwerkaufbau sondern auch, dass die Bündelung des Know-hows Anerkennung findet.

Neben der telefonischen und persönlichen Information von Betroffenen stellt die Kooperation mit der WKO Oberösterreich zur Weiterentwicklung der sozialen Absicherung ein wesentliches Aufgabenfeld dar. Gerade auf Basis der Erfahrungen aus der Beratungspraxis können Bedarfe abgeleitet und hilfreiche Angebote initiiert werden.

Im Rahmen dieser Aufgaben werden immer wieder Initiativen zur sozialen Absicherung ergriffen. 2011 stand auch stark im Zeichen der Umsetzung der Ergebnisse einer Studie, die Situation und Anliegen von Selbständigen mit Behinderung beleuchtete. Flankierend zu diesen Aufgaben wird an der Vernetzung und Information über bestehende Angebote gearbeitet. 


WKOÖ-Präsident Dr. Rudolf Trauner
Selbständige mit Behinderung weiter entlasten und noch besser fördern


Damit Selbständige mit Behinderung im harten Konkurrenzkampf bestehen können bzw. sich noch mehr Menschen mit Behinderungen als bisher für die Selbständigkeit entscheiden, müssen die Rahmenbedingungen für diese Zielgruppe weiter verbessert werden:

  • Gegenwärtig entfällt der in der gewerblichen Krankenversicherung obligate Selbstbehalt von 20 Prozent für Selbständige mit Behinderung mit einem Behinderungsgrad von 70 Prozent. Die WKO Oberösterreich fordert, aktive Selbständige mit Behinderung zukünftig bereits ab einen Behinderungsgrad von 50 Prozent vom Selbstbehalt zu befreien.
  • Wer die WK-Betriebshilfe in Anspruch nimmt, muss in bestimmten Fällen eine Eigenbeteiligung leisten. Die WKO Oberösterreich fordert, diese für Selbständige mit Behinderung gänzlich entfallen zu lassen.

    Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sollen stärker als bisher gefördert werden:
  • Die WKO Oberösterreich fordert in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Eingliederungsbeihilfe, die Erhöhung des Zuschusses zu Personalkosten zu laufenden Dienstverhältnissen mit behinderten Menschen bzw. die Anrechnung von nicht begünstigten Behinderten bei der Berechnung der Ausgleichstaxe.
  • Betriebe mit unter 25 Dienstnehmern, die freiwillig Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen, sollen eine Prämie erhalten.
  • Der Erfolg von Integratio zeigt, dass maßgeschneiderte Ausbildungen Arbeitsplätze schaffen und erhalten können. Der Fachkräftemangel eröffnet gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen neue Chancen. Die WKO Oberösterreich fordert  daher die verstärkte Finanzierung von Ausbildungen im Rahmen von Dienstverhältnissen.

    Mit der Umsetzung dieser Forderungen, die aufgrund der überschaubaren Anzahl von Menschen mit Behinderungen aus dem laufenden Budget jedenfalls finanzierbar ist, können noch mehr Menschen dieser Zielgruppe eine reguläre Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt finden. Dies erhöht die Chance für die Betroffenen ganz beträchtlich, ein Leben in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu führen. Gleichzeitig wäre eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl ein aktiver Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.