Präsident Trauner: Soziale Absicherung ausgebaut

15.10.2012
Medienabteilung

Krankengeld für Selbständige: Langjährige Forderung der WKO wurde nun verwirklicht

   
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen tragen ein hohes Risiko, viel Verantwortung und haben weniger Urlaub als der Durchschnitt der Bevölkerung. Wer heute als EPU tätig ist, zeigt Mut, Selbstbewusstsein und Standfestigkeit und hat das gleiche Recht auf eine angemessene soziale Absicherung wie unselbständig Beschäftigte. Es ist daher längst an der Zeit, hier endlich für gleiche Spielregeln zu sorgen.
 
Seit Langem haben wir uns dafür eingesetzt, für Selbständige ein gesetzliches Krankengeld zu bekommen. Gerade Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Unternehmen trifft eine schwere Erkrankung besonders, da eine Betriebsfortführung in der Regel kaum möglich ist.
Für viele EPU oder Kleinunternehmen ist eine längere Krankheit nicht nur ein persönliches, sondern vor allem auch ein finanzielles Desaster. So führen etwa die seit Jahren ansteigenden psychischen Erkrankungen nicht selten zu einer Krankenstandsdauer von sechs Wochen oder mehr.
 
Nun soll bei längerer Krankheit ein den Regelungen für Arbeitnehmer entsprechender Anspruch auf Krankengeld eingeführt werden. Damit wurde eine langjährige Forderung der WKO verwirklicht und die soziale Absicherung für Selbständige ein gutes Stück weiter ausgebaut.
 

Rudolf Trauner