von Brigitte Jank, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien
Auf dem langen Weg der sozialen Absicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer wurde ein Etappensieg erzielt. Künftig haben auch Wirtschaftstreibende Anspruch auf Krankengeld. Was bisher nur für unselbstständig Beschäftigte eine Selbstverständlichkeit war, wird auch für Selbstständige umgesetzt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt und mutig bereit ist, Risiko und Verantwortung zu übernehmen, wer Wachstum generiert und Arbeitsplätze sichert, hat Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
vor wenigen Tagen in Begutachtung geschickt. Läuft alles nach Plan, ist das neue Krankengeld für Unternehmer mit Jänner 2013 Realität. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt und das Netz der sozialen Absicherung für Wirtschaftstreibende enger geknüpft. Gelten wird die neue Regelung für mehr als 90 Prozent der Wiener Unternehmer – nämlich für alle Selbstständigen, die keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt und mutig bereit ist, Risiko und Verantwortung zu übernehmen, wer Wachstum generiert und Arbeitsplätze sichert, hat Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.
Großer Fortschritt
Gelebte Solidarität
Ausbezahlt wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), finanziert über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) – und zwar auf Basis der ausschließlich von den Unternehmern einbezahlten Unfallversicherungsbeiträgen. Dadurch wird einmal mehr die gelebte Solidarität unter den Selbstständigen unter Beweis gestellt.
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