Leitl: Wirtschaft lehnt geplante Erhöhung der Grundbuchsgebühren strikt ab

22.10.2012
Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz / Mag. Petra Medek

Verteuerung bei Gebühren würde Betriebsübergaben gefährden

   

Deutliche Kritik aus der Wirtschaft kommt an den geplanten Gerichtsgebührenerhöhungen. „Der vorliegende Entwurf ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil die Gerichtsgebühren in Österreich schon jetzt außerordentlich hoch sind. Eine weitere Verteuerung würde die heimischen Unternehmen über die Maßen belasten. Betriebsfortführungen dürfen nicht durch unsachlich hohe Übertragungsgebühren belastet bzw. gefährdet werden“, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl.

Generationswechsel in Betrieben fördern

Aufgrund des Generationswechsels stehen in den nächsten zehn Jahren über 60.000 Betriebsübergaben an. Das Fortführen dieser Betriebe sei bestmöglich zu fördern und nicht, wie durch diese Novelle vorgesehen, mit zusätzlichen Gebühren zu belasten, so Leitl.

Die Kostendeckung der Justiz beträgt in Österreich 109,8 Prozent, während der  europäische Schnitt bei 22,3 Prozent liegt. Mit den Einnahmen aus den Grundbuchsgebühren (2009: 477 Mio. Euro) werden wesentliche Aufgaben der Justiz querfinanziert (z.B. Staatsanwaltschaften, Verfahrenshilfe, Ministerium). Dies alles sind  Aufwendungen, die in anderen Staaten aus dem allgemeinen Budget beglichen werden.

Gerade bei Kleinbetrieben, etwa im Gastgewerbe, sei oftmals die Liegenschaft mehr wert als der gesamte Betrieb. Eine Fortführung solcher Betriebe sei nur dann wirtschaftlich möglich, wenn die Liegenschaft innerhalb der Familie übertragen wird, weil dies bis dato begünstigt erfolgen kann.

Kostspielige Gutachten für Kleinbetriebe ruinös

Andernfalls wäre - neben einem kostspieligen Gutachten zur Schätzung des Werts des Betriebsgrundstücks - dann auch noch eine mehr als dreimal höhere Grundbuchsgebühr im Rahmen der Übergabe fällig. „Gebühren in dieser Höhe wären für viele Kleinbetriebe ruinös und sind daher strikt abzulehnen. Anstelle einer Gebührenerhöhung sollten vielmehr die Eintragungsgebühren so gesenkt werden, dass diese tatsächlich nur den Aufwand des Gerichts abdecken, der durch die Grundbuchseintragung selbst entsteht“, so der WKÖ-Präsident.

Der Aufwand für das Grundbuchgericht sei in etwa gleich groß, egal ob eine kleine Eigentumswohnung oder ein Betriebsgrundstück den Eigentümer wechselt. 

„Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und bereits jetzt mit einer Vielzahl von Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Jede weitere Bürde für unsere KMU bremst das Wachstum und den Wohlstand und kostet Jobs“, warnt Leitl. Wenn Ausnahmeregelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten, so sollten diese gleichermaßen für alle heimischen KMU gelten. (PM)


 


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