Diskussionsveranstaltung der BS Information und Consulting und des FV Werbung ortet massive Herausforderungen – Transparenz wichtige Grundbedingung für Vertrauen in politisches System
Mit dem Ziel das Wissen und Know –how des Justizministeriums, der Medienbehörde KommAustria, der Internationalen Anti-Korruptionsbehörde und betroffenen Unternehmen der PR-und Lobbyingbranche zusammenzubringen, fand gestern, Mittwoch, eine Diskussionsveranstaltung der Bundessparte Information und Consulting gemeinsam mit dem FV Werbung und Marktkommunikation in der WKÖ statt. Der Tenor: Korruption und Bestechungsaffären schaden dem Wirtschaftsstandort Österreich. Die Schaffung von Transparenz stellt eine wichtige Grundbedingung für das Wiedererlangen von Vertrauen in das politische System dar. Gleichzeitig wurde von Branchenvertretern die Forderung nach einer praxisgerechten Anpassung der Gesetze erhoben.
Sehr deutlich formulierte dies der stellvertretende Generalsekretär der WKÖ, Herwig Höllinger: „Beide Gesetze verursachen bürokratischen Aufwand und Kosten. Und beide Gesetze werfen in der Durchführung und Umsetzung Fragen auf.“ Der WKÖ-Generalsekretär verwies auch darauf, dass die Wirtschaftskammer im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses – nach scharfer Kritik am geplanten Gesetz – durchaus wichtige Klarstellungen erreicht habe. Anders das Medientransparenzgesetz, das aus demokratiepolitischer Perspektive absolut zu begrüßen sei. Kritik äußerte Höllinger aber insbesondere daran, dass im Rahmen der Ausgestaltung des Gesetzes etwa die Vielfalt der Werbeformen in der Gegenwart nicht berücksichtigt worden seien.
„Missverstände“ in der politischen Debatte wie der fachlichen Auseinandersetzung räumte Georg Kathrein, Sektionschef der Zivilrechtssektion im Justizministerium ein. Gleichzeitig verwies der Rechtsexperte darauf, dass insbesondere das Lobbyinggesetz klar darauf abziele, die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen im Gesetzgebungsprozess transparent zu machen. Das Gesetz sei damit aus demokratiepolitischen Gründen wichtig – aus seiner Sicht bestehe aber kein Eingriff in das Petitionsrecht. Generell zeige jedenfalls der internationale Vergleich, dass auch von der Lobbyingbranche der Bedarf nach klaren gesetzlichen Regelungen vorhanden sei. Um offene Fragen in der Umsetzung des Gesetzes zu erörtern, kündigte der Sektionschef einen Runden Tisch im November mit Experten und Praktikern an.
Sowohl das Lobbyinggesetz als auch das Medientransparenzgesetz waren anschließend Themen zweier Podiumsdiskussionen. Georg-Florian Grabenweger, Policy Advisor der Internationalen Antikorruptions Akademie, betonte, dass eine deutliche Korrelation zwischen einer geringen Korruptionsquote und einer hohen Wettbewerbsfähigkeit in den internationalen Standortrankings vorhanden sei. Die Entwicklungen des angloamerikanischen Raumes hätten nun auch den europäischen Raum erreicht und damit verbunden gelte es, auch entsprechend verbindliche Regelungen zu finden. Derzeit verfügen in Europa lediglich 6 Länder über vergleichbare Gesetze (z.B. Polen, Litauen) bzw. Teilgesetzgebungen (BRD, Frankreich, UK) wie Österreich. Aus OECD-Umfragen zeige sich, dass drei Viertel der befragten Lobbyisten den Wunsch nach mehr Transparenz hätten und damit verbunden auch mehr gesetzliche Regelungen akzeptieren würden.
Trotz scharfer Kritik am Zusammenkommen und der Ausgestaltung („Anlassgesetzgebung“) sei dem vorliegenden Lobbyinggesetz durchaus etwas Positives abzugewinnen, so Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting. Es bestünden nun klare Regeln für den Informationsaustausch. Das Lobbyinggesetz könne in der öffentlichen Diskussion einen Beitrag leisten um kriminelle Handlungen von seriösem Lobbying zu unterscheiden. Aus Sicht der Bundessparte gehe es jetzt darum, die Schwächen des Gesetzes auszumerzen, wozu der von Sektionschef Kathrein angesprochene Runde Tisch sicherlich eine geeignete Plattform darstellt.
Angelika Sery-Froschauer, Obfrau des FV Werbung und Marktkommunikation, betonte in ihrem Beitrag, dass man das große Thema Lobbyinggesetz nun gemeinsam zu lösen und auf seine Praxistauglichkeit hin untersuchen wolle. Es gelte bei den betroffenen Unternehmen und Agenturen ein Bewusstsein zu schaffen, wer und was dem Lobbyinggesetz unterliegt. 67 Prozent der Mitglieder des Fachverbandes seien EPU, der Rest beschäftige im Schnitt 5 Mitarbeiter. „Hier müssen wir ansetzen und Informationsarbeit leisten“, so Sery-Froschauer. Generell sei man als Branche in der Frage des Lobbyinggesetzes gut aufgestellt, es gelte aber im täglichen Umgang mit der ab Jahreswechsel geltenden Regelung noch die Feinjustierung vorzunehmen.
In der nachfolgenden Podiumsdiskussion zum Medientransparenzgesetz zeigte sich, dass auch hier noch mit einigen Klippen zu rechnen sei. Insbesondere das sogenannte Kopfverbot (Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern per Inserat) werde noch Schwierigkeiten bereiten. Die Abwicklung des Medientransparenzgesetzes und der damit verbundene bürokratische Aufwand war dagegen kein großes Thema mehr. Florian Philapitsch, Vorsitzender der KommAustria konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf die Ausgestaltung und die Anwendung des Medientransparenzgesetzes. Die Veröffentlichung der ersten Quartalsdaten werde mit 15. Dezember vorgenommen.
Die Frage nach der quantitativen und qualitativen Interpretation der nun eingemeldeten Daten warf Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberates auf. Die sowohl für die Medien als auch die Auftraggeber interessanten Daten würden in absehbarer Zeit zu Veränderungen im Medienverhalten führen. Auftraggeber könnten dann Werbeschaltungen temporär streichen oder zu anderen Medienkategorien greifen. Mit dem Kopfverbot habe man sich aus Sicht von Straberger „nicht unbedingt etwas Gutes getan“, denn die Frage des Absenders einer Botschaft werde damit offen gelassen – „und diese spielt in der Werbung eine große Rolle“. Paul Pichler, Leiter der Stabstelle Recht im VÖZ, ortete Gefahr durch das Medientransparenzgesetz durch eine einseitige Buchungspolitik. „Es besteht jedenfalls die Hoffnung, dass das Gesetz zweierlei leistet, nämlich zu mehr Wettbewerb beiträgt und mehr Klarheit schafft“, so der VÖZ-Sprecher.
„Die nun herrschende Transparenz – wer gibt wo wieviel Geld aus – ist durchaus zu begrüßen, gerade wo es um öffentliche Gelder geht“, konstatierte Rudi Kobza, CEO von Lowe GGK. Es dürfe aber nicht dazu führen, dass öffentliche Kommunikation generell mit der Verschwendung von Geldern gleichgesetzt werde, denn die Kommunikation öffentlicher Institutionen sei ein Wert an sich, da ja auch öffentliche Aufgaben vorliegen. Das damit verbundene Kopfverbot wertete der Werber als erstmalige Einschränkung der kreativen Freiheit und als Eingriff in die Wahl der Kommunikation.“ Wo endet der Eingriff des Gesetzgebers „ zeigt sich Kobza über diese Entwicklung sehr besorgt.
Als „Tabaksyndrom“ bezeichnete Bernhard Krumpel, PR-Sprecher des Fachverbandes Werbung, die Auswirkungen des Medientransparenzgesetzes, in Anlehnung an die visuelle Angleichung der Zigarettenschachteln. Denn das Gesetz führe zu Konsequenzen bei der Darstellung von Politikern, und könne damit die Politikverdrossenheit fördern. Als Beispiele nannte Krumpel etwa die Zuordnung von Initiativen oder die Bewerbung von Sprechstunden – künftig ohne Nennung des Namens des Politikers und der Abbildung des Konterfeis. Es bestünden klare Anfangsschwierigkeiten, man werde aber gemeinsam daran arbeiten, damit sich diese einpendeln. (us)
Rückfragen:
Bundessparte Information und Consulting
Dr. Josef Moser
Telefon: +43 (0)5 90 900 3175
E-Mail: Josef.Moser@wko.at
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: